Warum das System breiter finanziert ist und höhere Renten ermöglicht! Ein Beitrag von Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG) -. Die Niederlande gelten als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in einzelnen Beitragssätzen – sondern in der Struktur der Finanzierung und der Kombination der Systeme. Grundprinzip Niederlande:staatliche Basisrente (AOW), steuer- und abgabenfinanziert, ergänzt durch nahezu flächendeckende Betriebsrenten. Deutschland:umlagefinanzierte gesetzliche Rente, stark abhängig von individueller Erwerbsbiografie. Ergebnis: In den Niederlanden ist die Grundversorgung breiter abgesichert. Höhe der gesetzlichen Basisrente (AOW) Die AOW ist eine feste Grundrente: Alleinstehende: ca. 1.350 € – 1.450 €,Verheiratete pro Person: ca. 950 € – 1.050 €. Wichtig: Die AOW ist unabhängig vom Einkommen, setzt für die volle Leistung 50 Jahre Aufenthalt voraus und wird sonst anteilig gekürzt. Die AOW ist nur die Basis – nicht die gesamte Rente. Wer in NL nur die gesetzliche Rente (AOW) erhält, ist faktisch ein Sozialfall, da davon noch Krankenversicherungsbeiträge und Steuern abgehen. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile Niederlande (AOW):Arbeitnehmer: ca. 17,9 %, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von rund 38.441 €.Arbeitgeber: kein direkter Anteil.Der Staat beteiligt sich erheblich. Die Arbeitnehmerbelastung ist dadurch gedeckelt. Deutschland:Arbeitgeber: 9,3 %, Arbeitnehmer: 9,3 %. Der entscheidende Unterschied: die 2. Säule Niederlande:nahezu flächendeckende Betriebsrenten, häufig verpflichtend, Arbeitgeber zahlen etwa 2/3 der Beiträge, Arbeitnehmer nur rund 1/3. Deutschland:freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer zahlt selbst, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %. Ergebnis: In den Niederlanden ist die bAV eine echte Arbeitgeberleistung. Resümee Die Niederlande zeigen, wie ein stabiles System funktioniert: feste Grundrente für alle, gedeckelte Arbeitnehmerbelastung und starke Arbeitgeberbeteiligung in der zweiten Säule. Die zentrale Erkenntnis: Nicht die Höhe einzelner Beiträge entscheidet – sondern wie die Last zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staat verteilt wird. Hauptkritikpunkt ist und bleibt trotzdem: KEIN ARBEITGEBERANTEIL zur Basisrente. Innerhalb von Europa ein Ausnahmefall, der nur dann funktioniert, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht. https://Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de #Rente #Niederlande #Deutschland #Altersvorsorge #Europa Beitragsnavigation Teil 2b: Betriebliche Altersversorgung Vergleich Deutschland mit Schweden: Warum Schweden flächendeckend vorsorgt – und Deutschland hinterherhinkt!