Katastrophen-Alarm! Bist Du bereit, wenn, wenn das Chaos zuschlägt?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Onlineberatung 07156 9671900 www.not-fallordner.de

Vorsorge und Selbsthilfe in verschiedenen Krisensituationen

Nicht nur ein Unfall oder eine Krankheit mit anschließender Geschäftsunfähigkeit können einen Notfall verursachen.

Ein Notfallordner mit

  • Generalvollmacht inklusive Vorsorgevollmacht,
  • Notariell beurkundeten Testament,
  • Sorgerechtsverfügung, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind,
  • Kopie oder Original wichtiger Unterlagen (Kreditkarten, Personalausweis, Reisepass, Impfpass, verschlüsselte Kennwortübersicht aller Konten

ist eine wichtige Grundlage. Im Laptop eingescannte oder sonst digital gespeicherte Dokumente bringen nichts, da viele Unterlagen im Original irgendwann einmal benötigt werden.

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Aber auch andere Situationen machen eine persönliche Notfallvorsorge unumgänglich.

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Krisen können jederzeit auftreten – sei es durch Naturkatastrophen wie Unwetter und Hochwasser oder durch technische Zwischenfälle wie Stromausfälle.

Ein umfassender Notfallplan und präventive Maßnahmen können helfen, sich selbst und anderen in Notsituationen beizustehen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Maßnahmen zur Krisenvorsorge und Selbsthilfe.


Grundwissen für die Krisenbewältigung

1. Das eigene Wohnumfeld kennen

Ein fundiertes Wissen über die Umgebung kann entscheidend sein, um im Ernstfall schnell und effizient zu reagieren. Dazu gehören folgende Überlegungen:

  • Naturgefahren: Gibt es in der Nähe fließende Gewässer, die ein Hochwasserrisiko bergen?
  • Industrie & Gefahrenstoffe: Befinden sich Betriebe in der Nähe, die in Krisensituationen besondere Gefahren darstellen könnten?
  • Überschwemmungsgefahr: Gab es in der Vergangenheit Überschwemmungen durch Starkregen?
  • Brandschutz: Sind Rauchmelder und Feuerlöscher vorhanden? Sind Rettungswege und Fluchttüren frei zugänglich?

Zudem sollte man sich mit Fluchtwegen und Rettungsmöglichkeiten vertraut machen. Dazu gehört die Kenntnis von höhergelegenen Orten und sicheren Wegen dorthin.

2. Gemeinschaftliche Hilfe in Notfällen

Krisensituationen lassen sich besser bewältigen, wenn eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn oder Freunden besteht. Überlegen Sie, wer im Notfall helfen kann und tauschen Sie wichtige Kontaktdaten aus.

3. Frühzeitige Krisenwarnungen nutzen

Je früher man von einer Krise erfährt, desto besser kann man reagieren. Es gibt verschiedene Warnsysteme, die genutzt werden sollten:

  • Warn-App NINA: Kostenlose App mit aktuellen Warnungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
  • Durchsagen von Feuerwehr und Polizei: Offizielle Informationen über Lautsprecherdurchsagen.
  • Sirenen: Im Landkreis Ludwigsburg gibt es bereits ein Sirenennetz im Aufbau, das zwei Signalarten nutzt:
    • Warnung: Ein- und abschwellender Heulton (1 Minute) → Sofort Schutz suchen, Fenster und Türen schließen, Medien verfolgen, Nachbarn informieren.
    • Entwarnung: Dauerton (1 Minute) → Gefahr vorüber.

Weitere Informationen sind beispielsweise auch auf der Internetseite des Landkreises Ludwigsburg abrufbar.

4. Notrufnummern speichern

Legen Sie die wichtigsten Notrufnummern als Merkzettel in der Nähe Ihres Telefons oder speichern Sie sie im Handy:

  • Polizei: 110
  • Feuerwehr & Rettungsdienst: 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Giftnotruf Freiburg: 0761 19240
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

Bei einem Notruf ist es wichtig, klare Informationen bereitzustellen:

  1. WO ist der Unfallort?
  2. WAS ist passiert?
  3. WER ruft an?
  4. WARTEN auf Rückfragen der Einsatzkräfte.

Private Notfallvorsorge

Jeder sollte für den Ernstfall gerüstet sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt einen Vorrat für mindestens 10 Tage.

1. Lebensmittel- und Wasservorräte

Ein Notvorrat sollte aus haltbaren Lebensmitteln bestehen, die ohne Kühlung lagerfähig sind. Dazu gehören:

  • Trinkwasser: 2 Liter pro Person und Tag (empfohlen: 20 Liter für 10 Tage)
  • Grundnahrungsmittel: Nudeln, Reis, Kartoffeln (3,5 kg pro Person)
  • Gemüse & Hülsenfrüchte: Dosen oder getrocknete Produkte (4 kg pro Person)
  • Obst & Nüsse: Lang haltbare Produkte wie Trockenobst oder Dosenfrüchte (2,5 kg pro Person)
  • Milchprodukte: H-Milch, Milchpulver (2,6 kg pro Person)
  • Fleisch, Fisch & Eier: Dosenfleisch, getrocknete Eier (1,5 kg pro Person)
  • Fette & Öle: Pflanzliche Öle, Butter (0,357 kg pro Person)
  • Sonstiges: Honig, Schokolade, Salz, Fertiggerichte (nach Belieben)

Falls eine Kühlung ausfällt (z. B. durch einen Stromausfall), sollten die Vorräte auch ohne Kühlung haltbar sein.

2. Wichtige Haushaltsgegenstände

Neben Lebensmitteln sind weitere Dinge entscheidend:

  • Hausapotheke: Verbandkasten, persönliche Medikamente, Schmerzmittel, Desinfektionsmittel, Fieberthermometer.
  • Hygieneartikel: Seife, Waschmittel, Zahnbürsten, Toilettenpapier, Müllbeutel, Handschuhe, Kerzen, Taschenlampen, Reservebatterien.
  • Brandschutz: Feuerlöscher, Rauchmelder, Löschdecke.
  • Campingausrüstung: Spirituskocher mit Brennmaterial (nur im Freien benutzen!), Batteriebetriebene Rundfunkgeräte.

3. Notfallrucksack für Evakuierung

Falls Sie das Haus kurzfristig verlassen müssen (z. B. wegen Hochwasser oder Feuer), sollte ein Notfallrucksack bereitstehen mit:

  • Persönlichen Medikamenten
  • Behelfsmäßiger Schutzkleidung
  • Unterwäsche, warme Kleidung
  • Gummistiefeln und festem Schuhwerk
  • Essen & Trinken für einige Stunden
  • Arbeits- und Schutzhandschuhe
  • Wichtige Dokumente (z. B. Ausweis, Versicherungspapiere)
  • Fotokopien wichtiger Unterlagen

Fazit: Gut vorbereitet ist halb gerettet

Die richtige Vorbereitung kann in einer Krise überlebenswichtig sein. Wissen über das eigene Wohnumfeld, Vorräte für den Notfall und eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn helfen, schwierige Situationen sicherer zu bewältigen. Nutzen Sie moderne Warnsysteme und speichern Sie Notfallkontakte, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Wer vorbereitet ist, kann nicht nur sich selbst, sondern auch anderen helfen

Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 2

Nachdem wir bereits wichtige Grundlagen der Krisenvorsorge sowie private Notfallmaßnahmen behandelt haben, gehen wir nun gezielt auf das richtige Verhalten bei akuten Gefahrenlagen wie Bränden, Unwettern und Hochwasser ein.


1. Was tun bei einem Brand?

Ein Brand kann sich innerhalb weniger Minuten ausbreiten. Betroffenen bleiben oft nur etwa 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Daher ist es entscheidend, sich auf solche Situationen vorzubereiten und im Ernstfall richtig zu handeln.

Sofortmaßnahmen bei einem Brand

  • Den Brandherd „im Keim ersticken“: Falls gefahrlos möglich, sollte das Feuer sofort gelöscht werden.
  • Achtung bei Fettbränden! Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen! Es besteht Explosionsgefahr durch Stichflammen. Stattdessen:
    • Energiequelle abschalten.
    • Pfanne mit einem Deckel ersticken.
    • Spezielle Fettbrandlöscher (Brandklasse F) verwenden.
  • Elektrischen Strom ausschalten: Falls gefahrlos möglich, den Strom abschalten, um elektrische Brände zu verhindern.
  • Nie gegen den Wind löschen: Feuer immer von unten nach oben und von der Seite bekämpfen, um Rauch- und Stichflammen zu vermeiden.
  • Rauchgasvergiftung vermeiden: Verqualmte Räume sollten nur kriechend verlassen werden, da sich giftige Gase am Boden sammeln.
  • Falls Löschen nicht möglich ist:
    • Fenster und Türen schließen, aber nicht abschließen, um dem Feuer Sauerstoff zu entziehen.
    • Sofort den Raum verlassen.
    • Notruf 112 wählen und folgende Infos übermitteln:
      1. Wo ist der Brand?
      2. Was ist passiert?
      3. Wer ruft an?
      4. Warten auf Rückfragen.

Beim Verlassen des Gebäudes

  • Notfallgepäck (falls vorbereitet) mitnehmen.
  • Niemals sich oder andere in Gefahr bringen, um Gegenstände zu retten!
  • Alle Türen schließen (nicht abschließen!), um die Brandausbreitung zu verlangsamen.
  • Bei Feuerwehreintreffen den Einsatzkräften sofort Informationen über gefährdete Personen oder mögliche Explosionsgefahren geben.

2. Verhalten bei Unwettern

Unwetter treten in Deutschland immer häufiger auf und können erhebliche Schäden verursachen. Durch rechtzeitige Wetterwarnungen lassen sich viele Gefahren verringern. Warnsysteme wie die Warn-App NINA oder Wettervorhersagen des DWD sollten regelmäßig überprüft werden.

Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Sturmschäden

  • Dachdeckung überprüfen und Sturmhaken befestigen.
  • Schneefanggitter anbringen, falls das Dach eine hohe Neigung hat.
  • Windrispen an Dächern sichern, um Sturmschäden zu verhindern.
  • Bäume auf Standfestigkeit überprüfen und umsturzgefährdete Äste entfernen.
  • Markisen und Überdachungen befestigen.
  • Gartenmöbel und Fahrräder rechtzeitig sichern.

Während eines Sturms

Im Haus

  • Fenster und Rollläden schließen.
  • Stabile Innenräume aufsuchen, Keller meiden (Gefahr durch Wassereinbruch).
  • Elektrische Geräte bei drohendem Blitzschlag vom Netz nehmen.

Im Freien

  • Offene Flächen meiden.
  • Schutz in Gebäuden oder unter stabilen Brücken suchen.
  • Bäume, Masten und Zäune meiden.
  • Bei Hagel Kopf und Nacken mit einer Tasche oder den Händen schützen.

Im Auto

  • Auto nicht unter Bäumen parken.
  • Falls ein Unwetter aufzieht, anhalten und im Fahrzeug bleiben, ohne metallische Teile zu berühren.

3. Hochwasser – Vorbeugung und Verhalten

Durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse immer häufiger auf und können außerhalb von Flussgebieten zu Überschwemmungen führen. Präventive Maßnahmen helfen, Schäden zu begrenzen.

Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser

  • Rückstauklappen in Abwasserleitungen installieren und regelmäßig warten.
  • Leistungsstarke Tauchpumpen für das Abpumpen von Wasser bereithalten.
  • Fliesenböden und wasserfeste Dämmmaterialien in gefährdeten Räumen nutzen.
  • Hausanschlusskästen sichern und Überflutungsschächte anlegen.
  • Tanks und Öltanks befestigen, um Umweltschäden zu vermeiden.
  • Notstromaggregate und Pumpen für den Betrieb im Notfall bereithalten.

Was tun, wenn Hochwasser droht?

  • Gefährdete Personen frühzeitig in Sicherheit bringen.
  • Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
  • Kellerräume und tiefliegende Bereiche meiden.
  • Auto auf höhergelegene Parkplätze bringen.
  • Notfallrucksack griffbereit halten.

Hilfe nach der Überschwemmung

  • Nur mit Schutzausrüstung in das Gebäude zurückkehren.
  • Elektrische Anlagen erst nach Prüfung wieder in Betrieb nehmen.
  • Trinkwasserqualität prüfen lassen.
  • Putz und Dämmstoffe austauschen, wenn sie durch Wasser beschädigt wurden.

Fazit: Vorbereitung rettet Leben

Brände, Unwetter und Hochwasser stellen ernsthafte Gefahren dar. Wer vorbereitet ist, kann Schäden minimieren und sich selbst sowie andere schützen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

  1. Risikobewusstsein: Die eigene Umgebung auf Gefahren hin überprüfen.
  2. Notfallplanung: Wichtige Telefonnummern speichern, Notfallrucksack bereitstellen.
  3. Bauliche Maßnahmen: Haus und Garten auf Extremwetter vorbereiten.
  4. Frühzeitige Warnungen nutzen: Apps wie NINA oder DWD-Wetterwarnungen beachten.
  5. Richtiges Verhalten im Ernstfall: Ruhe bewahren, Feuer & Wasser meiden, auf Sicherheit achten.

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Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 3

In diesem Abschnitt geht es um konkrete Maßnahmen zur Vorbereitung auf Hochwasser und Stromausfälle sowie das Verhalten im Ernstfall.


1. Hochwasser – Prävention und Verhalten

Hochwasser kann durch starke Regenfälle, schmelzenden Schnee oder übertretende Flüsse entstehen. Besonders durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse häufiger auf und sorgen auch abseits großer Gewässer für Überschwemmungen.

Präventive Maßnahmen bei Hochwassergefahr

  • Sandsäcke, Schalbretter und wasserfeste Sperrholzplatten besorgen, um Eingänge und Fenster zu sichern.
  • Gefährliche Stoffe und Chemikalien außer Reichweite von Wasser lagern.
  • Kellerräume räumen, falls Grundwasser eindringen könnte.
  • Wertvolle Gegenstände in höher gelegene Räume bringen.
  • Heizöltank gegen Auftrieb sichern, indem er an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert wird.
  • Notvorräte und Rückstauklappen überprüfen, um unkontrolliertes Wasser aus der Kanalisation zu verhindern.
  • Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
  • Insektenschutzmittel bereithalten, da Hochwasser oft Mücken und andere Schädlinge ins Haus bringt.
  • Kinder aus dem Gefahrenbereich entfernen.
  • Auto auf höher gelegene Parkplätze fahren, um Wasserschäden zu vermeiden.

Wenn Hochwasser eintritt

  • Fenster und Türen schließen, um das Eindringen von Wasser zu minimieren.
  • Strom abschalten, um Kurzschlüsse und lebensgefährliche Stromschläge zu verhindern.
  • Häuser nicht verlassen, da schnell fließendes Wasser sehr gefährlich sein kann.
  • Hochwassergebiete mit dem Auto meiden, da Fahrzeuge bereits bei 30 cm Wassertiefe weggeschwemmt werden können.
  • Hilfe für Nachbarn und Bedürftige organisieren, aber sich nicht selbst in Gefahr bringen.
  • Vorsicht bei einsturzgefährdeten Gebäuden und Straßen.

Nach dem Hochwasser

  • Abwarten, bis der Grundwasserspiegel gesunken ist, bevor man mit dem Abpumpen beginnt.
  • Wasserreste und Schlamm so schnell wie möglich entfernen, um Schimmelbildung zu verhindern.
  • Elektrik, Heizöltanks und Baustatik von Fachleuten überprüfen lassen.
  • Kontaminierte Lebensmittel und kaputte Möbel fachgerecht entsorgen.
  • Gemüse und Obst aus überfluteten Gärten nicht verzehren, da es mit Schadstoffen belastet sein kann.

2. Stromausfall – Was tun, wenn der Strom weg ist?

Stromausfälle können durch Unwetter, Sabotage oder technische Defekte verursacht werden. Besonders großflächige, langanhaltende Stromausfälle stellen eine ernste Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser dar.

Vorbereitung auf einen Stromausfall

  • Taschenlampen und Kerzen bereithalten, um sich in der Dunkelheit orientieren zu können.
  • Bargeld im Haus haben, da EC-Karten und Geldautomaten ohne Strom nicht mehr funktionieren.
  • Notstromversorgung für Heizungen in Betracht ziehen, um Wärmeausfälle zu vermeiden.
  • Informationen über Notstromversorgungen und Katastrophenschutzmaßnahmen einholen.

Während eines Stromausfalls

  • Batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio einschalten, um aktuelle Informationen zu erhalten.
  • Heizungsausfall beachten:
    • Fenster und Türen geschlossen halten.
    • Räume mit Decken und Vorhängen isolieren.
    • Kerzen sicher nutzen (Stoßlüften nicht vergessen!).
    • Warme Kleidung anziehen.
    • Falls ein Kamin vorhanden ist, für ausreichend Brennmaterial sorgen.

Notfallmaßnahmen bei Hunger

  • Elektroherde funktionieren nicht – stattdessen Campingkocher oder Grill nutzen.
  • Kein offenes Feuer in der Wohnung verwenden! Erstickungs- und Brandgefahr!
  • Lebensmittel aus dem Gefrierschrank möglichst schnell verwerten, bevor sie verderben.

Kommunikation bei Stromausfall

  • Notrufe bevorzugt über das Festnetz oder Feuerwehrhäuser absetzen, da Handynetze schnell überlastet sein können.
  • Feuerwehrhäuser als Notfall-Anlaufstellen nutzen, um Hilfe zu bekommen.
  • Leuchttürme des Katastrophenschutzes aufsuchen, falls Telefon- und Internetnetze ausfallen.

Wenn Angehörige Pflege benötigen

  • Rettungsdienst frühzeitig informieren, falls lebenswichtige Geräte ohne Strom ausfallen.
  • Erreichbarkeit sicherstellen, um Notfälle melden zu können.
  • Wichtige Medikamente und medizinische Geräte griffbereit halten.

3. Katastrophenschutz-Leuchttürme

In großen Krisensituationen kann es vorkommen, dass Telefon- und Internetnetze ausfallen. Dann ist es schwierig, Hilfe zu rufen. Der Landkreis Ludwigsburg hat dafür spezielle Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet, die als Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen.

Was ist ein Katastrophenschutz-Leuchtturm?

  • Feuerwehrhäuser oder andere Gebäude mit Notstromversorgung.
  • Anlaufstelle für Bürger, um Notrufe abzusetzen.
  • Verbindung zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
  • Erkennbar an einem offiziellen Schild mit Katastrophenschutz-Logo.

Fazit: Vorbereitung ist entscheidend!

Hochwasser, Stromausfälle und andere Krisen sind unvorhersehbar, doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Schäden minimieren. Die wichtigsten Punkte:

  1. Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen, um sich und das Haus zu sichern.
  2. Bei Stromausfällen alternative Licht- und Heizquellen bereithalten.
  3. Lebensmittel- und Wasservorräte anlegen, um Versorgungsengpässe zu überbrücken.
  4. Notfallkontaktstellen wie Feuerwehrhäuser oder Leuchttürme kennen, um im Ernstfall schnell Hilfe zu erhalten.

Mit diesen Maßnahmen ist man bestens gewappnet, um Krisensituationen sicher zu überstehen

News – der Oberhammer! Markus Söder hat das Renten- und Pflegeproblem endgültig gekillt!

Zum Vorlesen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte –
www.Renten-Experte.de

Endlich ist es soweit!

Nach Jahrzehnten voller Gutachten, „Kommissionen für die Zukunft der Vergangenheit“ und endlosen Sonntagsreden hat Markus Söder die Rentenfrage gelöst.

Nein, nicht mit Gerechtigkeit oder Reformen – sondern mit Zucker, Fleisch, Butter und einer ordentlichen Dosis fossilem Dampf.

Bravo, Markus!

Und die neue Merz-Regierung nickt dazu wie ein Schausteller-Wackeldackel:

Kanzler Friedrich Merz lächelt wie ein Vorsitzender beim Aufsichtsrattreffen von beispielsweise BlackRock,

Friedrich Merz – Umbau von Deutschland in die Vergangenheit für BlackRock, Gaslobby und sonstiger fossiler Lobby.

Lars Klingbeil schüttelt Klimagelder wie Monopolyscheine,

Lars Klingbeil mit der Gaslobby – Katherina Reiche von Friedrich merz an Bord geholt – Ki-generiert Ein bisschen Satire muss immer öfter kommen.

Katherina Reiche segnet Gas als „Brücke“ ab,

Katherina Reiche dreht am Gas-Lobby-Rad (ki-generiert) Satire oder Sarkasmus?

Patrick Schnieder betet das Verbrenner-Evangelium,

Carsten Schneider flüstert „Zielpfade“,

und Alois Rainer

thront auf dem Butterfass wie der Papst von Bayern. Heimat, Hurra, Hallodri!


Zucker macht frei!

Markus Söder und Hubertus Aiwanger – „Butter ist ein Stück Heimat… das schmeckt auch ohne Brot…“ KI-generierte Satire

Söder weiß:

Wer genug Zucker in die Menschen pumpt, spart in der Rente.

Diabetes als Rentenreform – warum kam da bloß niemand früher drauf?

Bald im CSU-Programm: „Zuckert den Alten den Weg frei – für eine gesunde Kassenbilanz!“

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Milch-Mafia mit Steuer-Milchbart

Pflanzenmilch 19 %, Kuhmilch 7 % – Söder nennt das „Tradition“, Ökonomen nennen es Lobbyismus. Ergebnis: Kühe glücklich, Veganer zahlen Strafzoll. Gesundheit? Ach was, wir sparen doch Rente!

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Fleisch ist mein Gemüse!

Markus Söder PRO Fleischindustrie Pro Bay. Bauernverband, Pro McDonald & Co. damit die Deutschen früher krepieren und die Pflege- und Rentenversicherung entlastet wird. (ki-generiert) Satire muss sein.

Im Wirtshaus weiter nur 7 % MwSt – für Haxe, Wurst und den Tod auf Raten. Gemüse bleibt Luxusgut für „Bio-Heilige“.

Söder weiß: „Ein Volk, das Schweinshaxn isst, liegt schneller im Ruhestand – unter der Erde.“

Markus Söder (CSU) für Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie und , Lobby DEHOGA und Fleischlobby- besonders interessant für MC Donald & Co.: Populistischer geht es nicht mehr (Bild KI-generiert)

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Butter, Aiwanger & das goldene Kalb

Bauernverband, CSU und Freue Wähler in Bayern:- „Butter ist ein Stück Heimat… das schmeckt auch ohne Brot…“ KI-generierte Satire

Butter ist das neue Gold, Margarine das Böse aus der Klima-Hölle.

Söder & Aiwanger geben die Losung aus:

„Finger weg von unserer Butter!“sonst ist man links, linksextrem oder – schlimmer – grün.


Fossile Liebe & die Kunst der EU-Strafzettel

Die Königsdisziplin: Verzögern, verschleppen, verwehren. Wenn Deutschland die EU-Klimaziele reißt, werden Emissionsrechte zugekauft – sprich: wir zahlen. Aber das nennt man dann nicht Strafe, sondern „Souveränitätsprämie“. Klingt besser, stinkt genauso.

Und jetzt das Sahnehäubchen: Bezahlt wird bundesweit – bevorzugt über den Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Also Geld, das eigentlich für Wind, Solar, Speicher gedacht war.

In Satire-Deutsch:

Immer zu schnell fahren, das Knöllchen aus der Klimakasse begleichen – und dabei „Freiheit!“ rufen.

Verbrenner forever!

E-Autos? „Nicht sexy.“

Verbrenner?

Heimat, Lederhose, Motorensound.

Wer im Feinstaub hustet, beantragt keine Rente mehr – aktiver Bevölkerungsschutz für die Kassen.

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Gas aus Bayern – mit Brückensegen

Katherina Reiche nennt es „Brückentechnologie“, Söder sagt „Bayerns Öl“. Tatsächlich ist es nur fossiler Mief mit CSU-Stempel. Aber hey – die Lobby klatscht.

Während Deutschland mit der 2%-Ausrede versagt, überholt Peking die Welt beim Klimaschutz!
Und Reiche will noch mehr Gas nutzen! Die Lobbytante der Gaslobby – KI-generiert

Die neue Staatsdoktrin: Wer nicht mitspielt, ist „links“

Wer Butter kritisiert, wird Bio-Spießer genannt.

Wer Diesel hinterfragt, ist Klima-Terrorist.

Wer EU-Strafen unverschämt findet, ist Vaterlandsverräter.

Söder setzt das bayerisch konsequent um: „Alles links außer CSU.“


NEU: Die Mütterrente als Herzstück der Wahlwerbung

Söder hat durchgesetzt, dass die Mütterrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht wird.

Tolle Sache für Mütteraber nur, wenn sie lange genug leben. Sonst war’s nur eine Wahlstimmen-Magnetkarte mit Herzchen-Design.

Der Haken, den man im Jubel nicht hört:

Diese Mehrleistung ist eine versicherungsfremde Leistung.

Das heißt in normaler Sprache:

Sie gehört nicht aus Beiträgen der Versicherten bezahlt, sondern aus dem Bundeszuschuss.

Genau dafür ist er da – für Leistungen, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind, sondern durch politische Entscheidungen der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet wurden.

Reality-Check: Der Bundeszuschuss ist zu niedrig.

Viel zu niedrig. Im letzten Jahr fehlten laut Rechnung satte 40 Milliarden Euro.

Ergebnis: Die Rentenkasse blutet, während die Politik sich auf der Bühne gegenseitig Orden ansteckt.

Übersetzung in ganz simpel:

Politik bestellt die Torte, die Rentenversicherung soll sie bezahlen – und wenn die Kasse leer ist, kommt der Chor:

„Seht ihr, die gesetzliche Rente taugt nichts – her mit der Privatlösung!“

Wer freut sich?

Merz lächelt, die neoliberalen Kräfte applaudieren, BlackRock & Co. polieren schon die Prospekte.

Denn wenn der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen nicht deckt und die gesetzliche Rente ins Schlingern gerät, gilt das als „Beweis“, dass man besser privat spart – natürlich gegen Gebühren, Provisionen und Renditeversprechen im Glitzerpapier.


Und wer jetzt denkt: „Dann wähl ich halt AfD!“

Glückwunsch – das ist die Hardcore-Variante. Die AfD will die Energiewende nicht nur stoppen, sondern rückwärts abfackeln:

Windräder weg, Solar runter, Russengas mit Putin-Siegel oder Fracking-Gas aus den USA noch mehr – Hauptsache teuer und abhängig.

Als Bonus: Raus aus der EU.

Dann gelten gar keine Klimaregeln mehr – und statt Strafzetteln zahlen wir direkt die Großschadensrechnung. Kurz gesagt: Söder & Merz spielen mit Streichhölzern, die AfD bringt den Flammenwerfer mit.


Söders selbstloses Opfer

  • Wer fettig lebt, stirbt schneller,
  • wer schneller stirbt, entlastet Renten- und Pflegekassen,
  • wer rechtzeitig stirbt, kann nicht mehr gegen CSU/CDU wählen.

Genial. Zynisch. Konsequenz in Reinkultur.


Glückwünsche ans Lobby-Dreamteam!

Ein Hoch auf Markus Söder, Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Katherina Reiche, Patrick Schnieder, Carsten Schneider und Alois Rainer.

Die Rente ist sicher – weil die Rentner vorher verschwinden.

CSU & CDU – „Für eine Zukunft, die niemand mehr erlebt.“

AfD – „Für keine Zukunft, weil wir sie gleich abfackeln.“


Resümee

Die Show funktioniert so: Lobby füttern, EU-Ziele reißen, KTF anzapfen, Mütterrente fürs Herz, Bundeszuschuss zu klein lassen, Rentenversicherung ausbluten – und dann mit ernster Miene raunen: „Seht ihr? Die gesetzliche Rente kann’s nicht. Privat ist besser.“ BlackRock & Co. danken artig.

Auch wenn es sich hier um Satire handelt, der Content dürfte zu 100 % stimmen.

#Deutschland #CDU #CSU #Söder #Merz

Windrad-Rente: Die wahre Recycling-Revolution der Energiewende!

Audioversion:

Ein Beitrag von

Rene Frixel

Windräder sind Langstreckenhelden. Sie drehen sich über 20 Jahre leise durch jede Wetterlage, liefern sauberen Strom, machen keinen Lärm, keinen Dreck – nur verlässliche Leistung.

Und dann? Die große Frage nach dem Lebensende

Was passiert mit den Rotorblättern, wenn sie ausgedient haben?

Die Antwort: Wir recyceln – clever, pragmatisch und mit wachsendem Erfolg

Fakt: Bis 2030 müssen in Deutschland etwa 25.000 Rotorblätter rückgebaut werden. Das entspricht rund 400.000 Tonnen Material, größtenteils GFK – langlebig, aber recyclingtechnisch anspruchsvoll.

Die vier großen Recyclingwege

1) Zementwerke (mechanisch-thermisch)

  • Rotorblätter werden zerkleinert,
  • Fasern ersetzen Zuschlagstoffe im Zement,
  • Harzanteile liefern Energie.

Praxis: Eingesetzt u. a. von Holcim/Geocycle. Vorteile: etabliert, skalierbar, spart CO₂.

2) Chemisches Recycling (im Aufbau)

  • Pyrolyse & Solvolyse trennen Verbundstoffe,
  • Glasfasern & Harze werden zurückgewonnen,
  • Geeignet für hochwertige Weiterverarbeitung.

Status: Projekte in Frankreich, Deutschland, USA. Potenzial: zirkulär, noch im Pilotstadium.

3) Design for Recycling

  • Thermoplastische Rotorblätter ermöglichen Rückbau,
  • Siemens Gamesa „RecyclableBlade“: Offshore-Einsatz seit 2022,
  • Vestas CETEC: Entwicklung geschlossener Materialkreisläufe.

Vorteil: Zukunftsfähig und von Beginn an für Kreisläufe konzipiert.

4) Upcycling (kreativ & lokal)

  • Umwandlung in Bushaltestellen, Parkbänke, Spielplätze, Brückenverkleidungen,
  • Unternehmen wie BladeMade (NL) setzen auf Wiederverwendung im Stadtbild.

Effekt: Sichtbare Kreislaufwirtschaft, lokale Wertschöpfung.

Abrieb – Einordnung und Vorsorge

Ja, es gibt Abrieb. Laut Fraunhofer IWES (2021) fallen 0,1 bis 5 kg pro Rotorblatt und Jahr an – abhängig von Standort und Beschichtung.

  • Vergleich: Ein LKW-Reifen verliert bis zu 2 kg auf 10.000 km,
  • Windrad: Abrieb bleibt lokal begrenzt,
  • Minderung: Schutzfolien, Lacke & Wartungssysteme,
  • Offshore: besonders strenge Umweltauflagen.

Resümee

  • Sauber im Betrieb und verantwortungsvoll im Rückbau,
  • Rotorblätter sind kein Müllproblem, sondern Material mit Potenzial,
  • Die Branche investiert in Recyclinglösungen, neue Materialien und Upcycling-Projekte.

#Windkraft #Recycling #Rotorblätter #Kreislaufwirtschaft #Energiewende #Nachhaltigkeit #Fraunhofer

Deutschland steuert in die Renten-Katastrophe – und die Politik schaut zu

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann, Rentenexperte –
www.Renten-Experte.de

Eine Umfrage öffnet mir die Augen

Heute bin ich auf eine Meinungsumfrage bei web.de gestoßen.

Persönlich habe ich keine Angst vor Altersarmut.

„Dann ist ja alles gut“, könnte man meinen.

Weit gefehlt.

Denn wenn

  • 60 Prozent aller Rentner eine gesetzliche Rente (inkl. Betriebsrente),
  • und 40 Prozent aller Rentner eine gesamte Altersversorgung inklusive Betriebsrente

von 1.600 Euro Brutto erhalten, dann hat das auch Auswirkungen auf mich und mein Umfeld.

Rechenbeispiel der Realität

1.600 Euro Bruttorente bedeutet, dass – selbst ohne Steuern – ein Kranken- und Pflegepflichtbeitrag von rund 200 Euro noch abgezogen wird.

Die Nettorente liegt dann bei 1.400 Euro.

Als Demokrat gehen bei mir hier alle Alarmzeichen an.

Werner Hoffmann,
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

——

Die Miete frisst die Rente

Nicht zu vergessen:

Laut Deutschem Mieterbund leben etwa 53 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zur Miete.

Wer 1.400 Euro Nettorente hat und dann noch 700 bis 1.000 Euro Miete stemmen muss, ist ein Sozialfall.

Sozialfall bedeutet, dass der Staat – also alle Steuerzahler – hierfür Steuern bezahlen müssen.

Der Staat ist nämlich nicht irgend ein anonymes Wesen, sondern das sind wir alle!

Und wenn Rentner zu wenig Rente bekommen, dann liegt dies oft auch daran, dass: vielleicht die einzelnen Versicherten zu wenig eingezahlt hatten.

Beispiele:

1. Selbstständige,

2. Unternehmer,

3. Mindestlohntätigkeit

4. Teilzeittätigkeiten

Bei 1. und 2. ist es aus meiner Sicht unabdingbar, dass eine Pflichtversicherung dringend notwendig ist. Erst wenn eine Mindestentgeltpunktzahl von 50 Entgeltpunkte erreicht ist, sollte eine Befreiung möglich sein.

Bei der Gruppe 3 muss der Mindestlohn auf mindestens 16 Euro angehoben werden. Grund für die zu geringe Rente ist hier nämlich die schlechte Bezahlung, die dann dazu führt, dass im Rentenalter die Sozialhilfe einspringen muss.

Der heutige Arbeitgeber, der unter 16 Euro Stundenlohn bezahlt, macht seine Gewinne zu Lasten aller späteren Steuerzahler.

——

Meine persönliche Situation

Fürchte ich mich persönlich vor Altersarmut?

Nein.

Meine gesetzliche Rente zuzüglich Betriebsrente sind auf dem Netto-Niveau eines Oberstaatsanwalts (vergleichbar mit R2).

Das ist etwas Besonderes, das damit zusammenhängt, dass ich bis auf die Ausbildungszeit immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe.

Meine Betriebsrente wird zudem etwa 50 Prozent höher liegen, als wenn ich heute jung wäre und erst in 40 Jahren in Rente gehen würde.

——

Was mir viel größere Sorgen macht

Wenn rund 40 Prozent der Rentner eine Rente unter 1.400 Euro Netto und keine Betriebsrente haben, dann sind soziale Unruhen kaum zu vermeiden.

Und genau das ist die größte Gefahr:

Dass ich meine Rente in Deutschland nicht in einer Demokratie genießen kann.

——

Forderung an die Politik

Genau deshalb bin ich der Auffassung, dass die Menschen der unteren Mittelschicht – also Rentner mit weniger als 1.400 Euro Netto (1.600 Brutto, Steuern noch nicht berücksichtigt) –

eine höhere Altersversorgung brauchen.

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Genau aus diesen Gründen wäre es sinnvoll, die Steuerbereiche anzupassen:

  • Erbschaftsteuer anpassen,
  • Vermögensteuer wieder einführen,
  • Kapitalertragssteuer erhöhen.

Mit welchem Recht ist es zu vereinbaren, dass Einkünfte aus

– Arbeit, Arbeitnehmereinkünfte, Selbstständige oder

– Mieteinkünfte bis zu 45 Prozent besteuert werden,

während Einkünfte aus

– Zinsen (Kapitalertragsteuer)

oberhalb des Freibetrages nur mit 25 Prozent besteuert werden?

—-

Auch wenn ich mit diesen Punkten mir selbst schade,

es ist langfristig wichtig, dass wir im Sinne der Demokratie und des Friedens hier alle eine langfristige Denke entwickeln.

#Altersarmut
#Rente
#SozialeGerechtigkeit
#Demokratie
#Vermögenssteuer

AKTIVRENTE – DAS STEUERGESCHENK FÜR DIE FALSCHEN?

Zum Vorlesen:

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Wenn Gerechtigkeit zum Steuerschlupfloch wird

Die sogenannte Aktivrente wird politisch als Erfolg verkauft – als modernes Modell, das älteren Menschen ermöglichen soll, aktiv zu bleiben und steuerlich entlastet zu werden. Doch hinter der glänzenden Fassade steckt ein System, das weniger soziale Gerechtigkeit schafft, sondern vielmehr steuerliche Ungleichheit und Missbrauchsmöglichkeiten.

Wie das Modell funktioniert – und wer davon profitiert

Nach aktueller Regelung dürfen Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Ein Betrag, der im politischen Diskurs als sozialer Ausgleich gilt – tatsächlich aber zum Instrument familiärer Steueroptimierung werden kann.

Denn viele Selbstständige stellen kurzerhand ihre eigenen Eltern im Betrieb an – oft mit vagen Aufgaben wie „Bürohilfe“ oder „Beratung“. Der Effekt: Die Eltern erhalten 2.000 Euro steuerfrei pro Monat, während der Betrieb die Zahlung als Betriebsausgabe absetzt (Eltern: 2 × 2.000 × 12 Monate = 48.000 €).

Und der Clou: Die Eltern helfen zusätzlich als Kreditgeber aus

Noch spannender wird es, wenn ein Steuerberater die Gestaltung optimiert. Dann verleihen die Eltern das so erhaltene Geld gleich wieder an den Betrieb ihres Sohnes oder der Tochter – als sogenannten Firmenkredit.

Beispiel: Zwei Elternteile erhalten zusammen 2 × 2.000 Euro im Monat = 48.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Dieses Geld kann anschließend als verzinster Kredit an die Firma zurückfließen.

Ein Zins von etwa 3 % gilt als „marktüblich“ – das sind weitere 1.440 Euro Zinseinnahmen jährlich. So kann der Betrieb die Zinsen auch noch absetzen, und der Zins von 1.440 Euro muss als Zinseinnahmen bei den Eltern nur mit 25 % Kapitalertragsteuer versteuert werden.

Benachteiligung der echten Selbstständigen – verfassungsrechtlich fragwürdig

Während Angestellte und ihre Familien dank Aktivrente steuerfreie Gestaltungsspielräume nutzen können, bleiben echte Selbstständige ohne Angestelltenverhältnis außen vor.

Ein Selbstständiger darf keine 2.000 Euro steuerfrei im Monat verdienen – jede Einnahme wird versteuert, jede Arbeitsstunde zählt.

Diese ungleiche steuerliche Behandlung ist nicht nur ökonomisch unfair, sondern könnte auch verfassungsrechtlich problematisch sein. Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verlangt, dass wesentlich gleiche Sachverhalte auch steuerlich gleich behandelt werden. Doch genau das passiert hier nicht.

Missbrauch statt Fairness – Politik mit Schlagseite

Was als Sozialreform verkauft wird, begünstigt in Wahrheit nur jene, die sich eine gute steuerliche Beratung leisten können.

Die CDU/CSU, die dieses Modell mit Nachdruck unterstützt, öffnet damit Missbrauch Tür und Tor – und schwächt zugleich das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit.

Während ehrliche Selbstständige weiterhin jeden Euro versteuern müssen, entsteht für Familienbetriebe eine steuerfreie Parallelwelt – finanziert vom Rest der Steuerzahler.

Resümee

Die Aktivrente ist kein Schritt in Richtung Fairness, sondern ein Schritt in Richtung steuerlicher Ungleichheit.

Ein System, das es ermöglicht, Einkommen steuerfrei umzuleiten und Kapital im Familienkreis zu parken, ist kein sozialpolitischer Fortschritt – sondern eine Einladung zum Missbrauch.

#Aktivrente #Steuergerechtigkeit #CDU #CSU #Selbstständige #Deutschland #Missbrauch

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.))

Werner Hoffmann.

Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht mehr für den Alltag. Ursache ist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Die 40 Prozent, die am Ende angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Schon kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben.

Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Oft werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

Viele Erfahrungen zeigen, dass erst durch fachkundige Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden.

Der Notfallordner von

www.not-fallordner.de

bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und Angehörige.

Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
www.renten-experte.de


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Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann.

Viele Witwen und Witwer verstehen ihren Rentenbescheid nicht auf Anhieb.

Zahlen, Paragrafen und Berechnungen wirken oft verwirrend – und plötzlich fällt die Rente deutlich niedriger aus als erwartet.

Doch der Grund liegt selten im Zufall: Das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) legt genau fest, wer Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente hat und wie Einkommen angerechnet wird.


Gesetzliche Grundlage

Die Hinterbliebenenrente wird im § 46 SGB VI geregelt, die Einkommensanrechnung im § 97 SGB VI. Entscheidend ist außerdem der § 242a SGB VI, der das Übergangsrecht beschreibt. Hier wird festgelegt, wann die alte und wann die neue Witwenrente gilt.


Alte oder neue Witwenrente – was gilt?

Seit dem 1. Januar 2002 gilt ein neues Hinterbliebenenrentenrecht. Ob Sie die alte oder neue Witwenrente erhalten, hängt von mehreren Voraussetzungen ab:

  • Wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde,
  • und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren,
  • dann wird die Witwen- oder Witwerrente nach dem alten Recht berechnet – auch wenn der Ehepartner erst später verstorben ist.

In allen anderen Fällen – also wenn die Ehe erst nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind – gilt automatisch das neue Recht.

Wenn der Tod des Ehepartners bereits vor dem 1. Januar 2002 eingetreten ist, wurde die Rente ohnehin nach altem Recht gezahlt, da das neue damals noch nicht in Kraft war.


Die wichtigsten Unterschiede zwischen alter und neuer Witwenrente

  • Bei der alten Witwenrente wurden bestimmte Einkünfte, etwa Betriebsrenten oder Kapitalleistungen, nicht angerechnet.
  • Der Rentenanteil betrug 60 % der Rente des Verstorbenen.
  • Bei der neuen Witwenrente werden fast alle Einkommensarten berücksichtigt – also Löhne, Renten, Betriebsrenten oder Abfindungen.
  • Der Rentenanteil wurde auf 55 % gesenkt.
  • Nur wenige Einnahmen, z. B. Pflegegeld, bleiben anrechnungsfrei.

Wie die Einkommensanrechnung funktioniert

  • Vom Bruttoeinkommen werden pauschale Abzüge berechnet (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
  • anschließend wird der Freibetrag abgezogen (ab Juli 2025 bundeseinheitlich 1076,86 €),
  • vom verbleibenden Betrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

Beispielrechnungen folgen in Teil 3 dieser Serie.


Was sich ab Juli 2025 ändert

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Einkommensanrechnung bundeseinheitlich geregelt.

Der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland entfällt. Der Freibetrag steigt leicht und wird künftig regelmäßig angepasst. Das Ziel ist mehr Gerechtigkeit – in der Praxis bleibt die Berechnung jedoch kompliziert.

Wer eine laufende Witwenrente bezieht, sollte die neue Berechnung ab Sommer 2025 unbedingt prüfen lassen, denn selbst kleine Einkommensänderungen können zu Kürzungen führen.


Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Prüfen Sie, ob Sie unter die alte oder neue Witwenrente fallen,
  • lassen Sie Ihre Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
  • melden Sie jede Einkommensänderung frühzeitig der Rentenversicherung,
  • und nutzen Sie die Unterstützung eines unabhängigen Rentenberaters.

Mein Rat:

Sobald sich Ihre Einkünfte oder Lebensumstände ändern, suchen Sie einen Rentenberater auf.

Nur so bleibt Ihre Rente korrekt – und Sie sichern Ihre finanzielle Stabilität im Alter.


Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:

www.renten-experte.de

Nützlicher Zusatz:

www.not-fallordner.de


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Was sich beim Rentenzuschlag ab Dezember 2025 wirklich ändert

Ein Beitrag von

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).

Werner Hoffmann.

Ab dem 1. Dezember 2025 wird der bisher separat ausgezahlte Zuschlag für frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dauerhaft in die reguläre Monatsrente integriert. Damit entfällt die zusätzliche Sonderzahlung, und der Betrag fließt vollständig in die eigentliche Rente ein. Grundlage für den neuen Berechnungsmodus sind künftig die persönlichen Entgeltpunkte, nicht mehr der bisherige Zahlbetrag.

Wer profitiert von der Neuregelung

Betroffen sind mehrere Millionen Menschen, die

  • eine Erwerbsminderungsrente beziehen,
  • oder mittlerweile in eine Altersrente nach Erwerbsminderung gewechselt sind.

Der Gesetzgeber unterscheidet weiterhin nach dem Beginn der Erwerbsminderungsrente. Ältere EM-Renten zwischen 2001 und 2014 erhalten traditionell höhere Zuschlagswerte, neuere Jahrgänge etwas geringere. Diese Staffelung bleibt bestehen, wird aber künftig transparenter über Entgeltpunkte dargestellt.

Was ändert sich konkret ab Dezember 2025

Die Deutsche Rentenversicherung führt zum 30. November 2025 eine umfassende Neuberechnung durch. Dabei gilt:

  • Fällt die Rente durch den neuen Zuschlag höher aus, steigt der Rentenbetrag ab dem 1. Dezember 2025.
  • Für den Zeitraum Juli 2024 bis November 2025 erfolgt eine Nachzahlung über 17 Monate.
  • Fällt die neu berechnete Rente theoretisch niedriger aus, bleibt der bisherige Zahlbetrag bestehen.
  • Der Zuschlag wird ab Dezember Bestandteil der regulären Rente und erhöht sich damit automatisch bei jeder jährlichen Rentenanpassung.
  • Der Zuschlag ist ab Dezember 2025 kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

Wichtige Auswirkungen für Hinterbliebene

Wer eine Witwen- oder Witwerrente erhält, sollte die Neuregelung aufmerksam verfolgen. Da der Zuschlag künftig als Einkommen gilt, kann sich die Anrechnung ab Juli 2026 ändern. Dies betrifft insbesondere Haushalte mit geringeren Renten oder parallelen Sozialleistungen.

Warum sich eine genaue Prüfung des Rentenbescheids lohnt

Mit der Umstellung im Dezember 2025 erhält jede betroffene Person einen neuen Rentenbescheid. Da diese Berechnungen komplex sind und Abweichungen erhebliche finanzielle Folgen haben können, ist eine sorgfältige Überprüfung ratsam.

Hierbei können unabhängige Rentenberater, die nicht bei der Deutschen Rentenversicherung beschäftigt sind, eine wertvolle Unterstützung bieten. Sie prüfen die Berechnung neutral, erkennen typische Fehlerquellen und unterstützen bei einem möglichen Widerspruch, falls der Bescheid fehlerhaft sein sollte.

Zusammenfassung

Die Reform des Rentenzuschlags bringt mehr Transparenz, eine langfristige Stabilisierung der Renten und in vielen Fällen eine finanzielle Verbesserung. Gleichzeitig entstehen neue Anrechnungsregeln, die individuell sehr unterschiedlich wirken können. Eine qualifizierte, unabhängige Prüfung des Rentenbescheids kann entscheidend sein, um keine Ansprüche zu verlieren.

Internetseite
www.Renten-Experte.de

#Rente2025 #Rentenzuschlag #Erwerbsminderung #Rentenberatung #Altersvorsorge

Rente in Gefahr: Schon ab 1.438 € droht Kürzung – jetzt trifft es auch Millionen mit Mieteinnahmen!

Ein Beitrag von

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann.

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Warum die Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag so wichtig ist

Jedes Jahr zum Januar führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine umfangreiche Einkommensprüfung bei allen Menschen durch, die den Grundrentenzuschlag erhalten. Diese Prüfung entscheidet, ob der Zuschlag vollständig, teilweise oder gar nicht ausgezahlt wird. Für rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner heißt das:

Jedes steuerpflichtige Einkommen kann über die Höhe des Zuschlags entscheiden.

Die Freibeträge für 2025

Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags gelten feste Freibeträge. Entscheidend ist dabei das monatliche Gesamteinkommen.

  • Alleinstehende: bis 1.438 € monatliches Einkommen – keine Kürzung,
  • Paare: bis 2.243 € monatliches Einkommen – keine Kürzung.

Alles, was über diesen Freibeträgen liegt, wird anteilig oder vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Damit kann der Zuschlag deutlich sinken oder im Extremfall komplett wegfallen.

Mieteinnahmen: was wirklich angerechnet wird

Mieteinnahmen gehören zu den Einkommensarten, die bei der Grundrente grundsätzlich voll angerechnet werden. Entscheidend ist dabei jedoch nicht die Bruttomiete, sondern nur der steuerliche Gewinn.

Das bedeutet: Es zählt immer:
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung minus alle abzugsfähigen Kosten, zum Beispiel:

  • Abschreibung (AfA),
  • Reparaturen und Instandhaltung,
  • nicht umlagefähiges Hausgeld,
  • Schuldzinsen,
  • Gebäudeversicherungen,
  • Hausverwaltungsgebühren.

Nur der daraus resultierende steuerliche Gewinn fließt in die Einkommensprüfung ein.

Beispiel:
Mieteinnahmen: 900 €
Kosten: 600 €
Steuerlicher Gewinn: 300 €
→ Nur diese 300 € gelten als anrechenbares Einkommen für den Grundrentenzuschlag, nicht die vollen 900 €.

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Betriebsrenten und Riester-Renten – was gilt in der Grundrente?

Neben der gesetzlichen Rente spielen Betriebsrenten und Riester-Renten eine immer größere Rolle. Für die Grundrente gelten hier klare Regeln, die oft mit der Grundsicherung verwechselt werden.

Betriebsrenten (bAV)

Betriebsrenten sind in der Regel voll steuerpflichtig. Entsprechend werden sie auch bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags berücksichtigt. Ein besonderer Freibetrag von 100 € existiert hier in der Grundrente nicht.

Das bedeutet: Der steuerpflichtige Teil der Betriebsrente zählt vollständig zum Einkommen, das mit den Grundrenten-Freibeträgen (1.438 € bzw. 2.243 €) verglichen wird.

Riester-Renten

Bei Riester-Renten kommt es darauf an, in welcher Form sie ausgezahlt werden.

  • Monatliche Riester-Rente: Sie ist voll steuerpflichtig und wird deshalb mit ihrem steuerpflichtigen Betrag vollständig als Einkommen angerechnet,
  • Einmal- oder Teilkapitalauszahlung: Hier ist regelmäßig nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Entsprechend wird auch nur dieser steuerpflichtige Anteil bei der Grundrente angerechnet,
  • Riester-Zulagen: Sie sind steuerfrei und werden bei der Grundrente nicht als Einkommen berücksichtigt.

Wie die Einkommensanrechnung funktioniert

Die Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag erfolgt stufenweise. Entscheidend ist das monatliche Gesamteinkommen nach steuerlicher Betrachtung.

  • Stufe 1 – Einkommen bis zum Freibetrag: Bis 1.438 € (Alleinstehende) bzw. 2.243 € (Paare) bleibt der Grundrentenzuschlag unverändert,
  • Stufe 2 – Einkommen zwischen Freibetrag und zweiter Grenze: Bei Alleinstehenden liegt diese zweite Grenze bei 1.840 €, bei Paaren bei 2.646 €. In diesem Bereich werden 60 Prozent des Betrags angerechnet, der über dem Freibetrag liegt,
  • Stufe 3 – Einkommen über der zweiten Grenze: Alles, was über 1.840 € (Alleinstehende) bzw. 2.646 € (Paare) hinausgeht, wird zu 100 Prozent angerechnet.

Je nach Einkommenshöhe kann der Grundrentenzuschlag so deutlich gemindert werden. Wer knapp über den Freibeträgen liegt, erlebt meist nur eine moderate Kürzung. Wer weit darüber liegt, muss mit einer spürbaren Minderung bis hin zum vollständigen Wegfall rechnen.

Rechenbeispiele zur Verdeutlichung

Beispiel 1: alleinstehende Person

Einkommen (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen-Gewinn usw.): 1.500 €
Freibetrag: 1.438 €
Übersteigender Betrag: 62 €
Davon werden 60 Prozent angerechnet: 0,6 × 62 € = 37,20 €
→ Der Grundrentenzuschlag vermindert sich um 37,20 € monatlich.

Beispiel 2: Ehepaar mit Mietertrag

Gemeinsames Einkommen: 2.700 €
Freibetrag: 2.243 €
Übersteigender Gesamtbetrag: 457 €
Davon bis zur zweiten Grenze (2.646 €): 403 € → hiervon 60 Prozent = 241,80 €
Über der zweiten Grenze: 54 € → hiervon 100 Prozent = 54 €
Gesamtanrechnung: 241,80 € + 54 € = 295,80 €
→ Der gemeinsame Grundrentenzuschlag wird um 295,80 € gekürzt.

Welche Einnahmen werden bei der Grundrente angerechnet?

Anrechenbar sind alle Einkommensarten, die steuerpflichtig sind oder in das zu versteuernde Einkommen einfließen. Dazu gehören insbesondere:

  • gesetzliche Rente (steuerpflichtiger Anteil),
  • Einkommen aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit,
  • Betriebsrenten (bAV),
  • Riester-Renten (steuerpflichtiger Anteil),
  • Mieteinnahmen (steuerlicher Gewinn aus Vermietung und Verpachtung),
  • Kapitalerträge, soweit steuerpflichtig (zum Beispiel, wenn kein oder nur teilweise Freibetrag genutzt wurde),
  • ausländische steuerpflichtige Einkünfte,
  • Nebentätigkeiten, sofern sie nicht pauschal versteuert werden.

Welche Einnahmen bleiben bei der Grundrente außen vor?

Wichtige Einnahmen, die bei der Grundrente nicht angerechnet werden, sind:

  • Ehrenamtspauschale,
  • Übungsleiterpauschale,
  • pauschal versteuerte Minijobs,
  • Riester-Zulagen,
  • Pflegegeld für die Pflege von Angehörigen,
  • Wohngeld,
  • Leistungen der Sozialhilfe oder Bürgergeld,
  • Krankengeld, Mutterschaftsgeld,
  • der Grundrentenzuschlag selbst.

Wie und wann die Einkommensprüfung stattfindet

Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Einkommensverhältnisse beim Grundrentenzuschlag regelmäßig zum Jahresbeginn. Grundlage sind in der Regel die Daten des Finanzamts.

  • Prüfungstermin: jeweils zum 1. Januar eines Jahres,
  • maßgeblich ist in der Regel das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres.

Beispiel: Die Prüfung zum 1. Januar 2026 basiert in der Regel auf dem Einkommen des Jahres 2023. Liegen diese Daten noch nicht vollständig vor, kann ersatzweise auch auf frühere Jahre zurückgegriffen werden. Anpassungen sind möglich, wenn später neue Steuerdaten gemeldet werden.

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Gerade bei der Einkommensanrechnung werden sehr oft Fehler gemacht.

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Hilfreich ist hier immer die Beratung durch einen extremen, unabhängigen Rentenberater.

Wer monatlich 10 Euro mehr Rente erhält, hat regelmäßig nach ein bis zwei Jahren die Kosten schon wieder zurück.

Darüber hinaus können in bestimmten Fällen – wenn man noch Steuern zahlt – die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften Anlage R geltend gemacht werden.

Darüber hinaus gibt es Rechtschutz Versicherungen, die in diesem Bereich auch Leistungen erbringen.

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Wichtige Klarstellung: die 100 € Freibetrag gelten nicht bei der Grundrente

Häufig werden Grundrente und Grundsicherung im Alter miteinander verwechselt. Das führt leicht zu Missverständnissen beim Thema Freibeträge. Besonders der bekannte Betrag von 100 € für Betriebsrenten und Riester-Renten stammt nicht aus der Grundrente, sondern aus der Grundsicherung.

Für die Grundrente gilt: Es gibt keinen pauschalen Freibetrag von 100 € auf Betriebsrenten oder Riester-Renten. Diese Einkünfte werden – wie oben beschrieben – nach ihrer steuerpflichtigen Höhe in das zu prüfende Einkommen einbezogen.

Grundsicherung im Alter: hier gelten eigene Freibeträge

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) gelten andere Regeln. Hier gibt es Freibeträge für zusätzliche Altersvorsorge, die ausdrücklich eingeführt wurden, um private Vorsorge nicht vollständig auf die Grundsicherung anzurechnen.

  • Grundfreibetrag von 100 € monatlich: Dieser gilt für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge wie Betriebsrenten, Riester-, Rürup- oder privaten Renten,
  • Zusätzlicher Freibetrag von 30 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags,
  • Maximaler zusätzlicher Freibetrag: bis zu 223 € pro Monat,
  • Gesamtfreibetrag für Altersvorsorgeleistungen in der Grundsicherung: bis zu 323 € monatlich.
www.Renten-Experte.de

Diese Freibeträge gelten ausschließlich in der Grundsicherung nach SGB XII. Bei der Grundrente werden sie nicht angewandt. Wer sowohl Grundrente als auch Grundsicherung erhält, muss daher beide Systeme getrennt betrachten: Die Grundrente mit ihren speziellen Grenzen und Anrechnungsregeln – und die Grundsicherung mit dem 100 € Grundfreibetrag plus zusätzlichem Vorsorgefreibetrag.

Fazit: Für alle, die den Grundrentenzuschlag erhalten, lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Einkommensarten: Welche Beträge sind steuerpflichtig, welche steuerfrei, wo entstehen Gewinne (zum Beispiel bei Mieteinnahmen) und wie wirken sich Betriebsrenten und Riester-Renten wirklich aus. Gleichzeitig ist wichtig zu wissen: Die vielzitierte 100 €-Grenze gehört zur Grundsicherung im Alter – nicht zur Grundrente.

#Grundrente #Rente #Betriebsrente #RiesterRente #Grundsicherung

Renten-Splitting: Der riskante Deal, der Partnern hilft – oder sie um tausende Euro bringt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
Rentenexperte
– www.Renten-Experte.de -.

Heute habe ich die Empfehlung zu einem Thema erhalten, das dramatisch unterschätzt wird – und das viele Ehepaare in existenzielle Fallstricke führen kann.
Es geht um das Renten-Splitting der gesetzlichen Rentenversicherung. Kaum ein Bereich wird in den Medien so vereinfacht, unkritisch oder missverständlich dargestellt wie dieses Thema.

In Wahrheit ist das Renten-Splitting ein hochkomplizierter Mechanismus, der nur für bestimmte Paare geeignet ist – und für viele andere ein massiver Nachteil ist. Umso wichtiger ist es, hier vollständig, korrekt und ohne Pauschalversprechen zu informieren.

Was bedeutet Renten-Splitting wirklich?

Beim Renten-Splitting teilen Eheleute oder eingetragene Lebenspartner die während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte zu gleichen Teilen. Wer viele Punkte erworben hat, gibt ab; wer wenig erworben hat, bekommt dazu.

Damit soll eine gerechtere Verteilung der Rentenansprüche innerhalb der Partnerschaft geschaffen werden.

Doch:
Mit der Entscheidung für das Splitting verzichtet das Paar endgültig auf die Witwen- oder Witwerrente. Der Tausch ist also:

Halbe Rentenpunkte jetzt
statt
Hinterbliebenenrente ein Leben lang.

Eine Entscheidung, die man nie wieder rückgängig machen kann.

Die tatsächlichen Voraussetzungen für Renten-Splitting

In vielen Artikeln fehlt dieses Kapitel komplett – dabei entscheiden gerade diese Punkte darüber, ob Splitting überhaupt möglich ist.

1. Ehejahr und Geburtsjahr

Renten-Splitting ist nur möglich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • die Ehe wurde nach dem 1. Januar 2002 geschlossen,
  • oder die Ehe wurde früher geschlossen, aber beide Partner sind ab 1. Januar 1962 geboren.

Diese Übergangsregelung wird häufig übersehen.

2. Mindestens ein Partner darf noch keine Altersrente beziehen

Splitting ist nur möglich, wenn:

  • beide Partner die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, oder
  • ein Partner eine volle Erwerbsminderungsrente erhält,

aber gleichzeitig gilt:
Keiner darf bereits eine Altersrente beziehen.

3. Mindestversicherungszeit bei älteren Ehen

Wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde, müssen beide Partner mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten besitzen.

4. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben

Auch hier geht es darum, Missbrauch zu verhindern und nur gewachsene Partnerschaften zu berücksichtigen.

5. Gemeinsamer Antrag

Splitting ist nur möglich, wenn beide Partner ausdrücklich zustimmen. Einseitig kann niemand das Renten-Splitting erzwingen.

6. Hinterbliebenenrente fällt vollständig weg

Das ist die wichtigste – aber oft unterschlagene – Konsequenz. Wer sich für das Splitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf die Witwen- oder Witwerrente.

Für wen ist Renten-Splitting sinnvoll?

Renten-Splitting kann Vorteile bringen für Paare:

  • die ähnliche Einkommen haben,
  • bei denen keiner langfristig beruflich ausgesetzt hat (Kindererziehung oder Pflege),
  • die kaum Altersunterschied haben,
  • die bewusst keine Hinterbliebenenabsicherung wünschen,
  • oder bei denen die Hinterbliebenenversorgung aufgrund eines höheren Einkommens überhaupt nicht mehr gezahlt wird,
  • für die die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner eine wichtige Rolle spielt.

Für wen ist das Splitting ein Nachteil?

Für viele Ehepaare ist Splitting eindeutig schädlich – besonders wenn:

  • ein Partner deutlich weniger Rentenpunkte hat,
  • ein Partner lange Erziehungszeiten oder Pflegezeiten hatte,
  • die Einkommen stark unterschiedlich waren,
  • ein großer Altersunterschied besteht,
  • die Hinterbliebenenrente im Ernstfall existenziell wäre,
  • ein Partner gesundheitlich eingeschränkt ist und dadurch ein früherer Todesfall wahrscheinlich ist.

In all diesen Fällen übersteigt die Hinterbliebenenrente fast immer den Vorteil des Splittings.

In bestimmten Fällen kann auch die betriebliche Altersversorgung bei einem Rentensplitting nachteilig ausfallen.
Viele Betriebsrenten berücksichtigen die Hinterbliebenenversorgung als festen Bestandteil der Gesamtleistung. Fällt die Witwen- oder Witwerrente durch das Splitting weg, kann dies dazu führen, dass auch die betriebliche Altersversorgung keine oder nur stark reduzierte Hinterbliebenenleistungen vorsieht. Auch dieser Punkt muss dringend in die Gesamtbeurteilung einbezogen werden.

Warum ein unabhängiger Rentenberater zwingend erforderlich ist

Die Deutsche Rentenversicherung darf nicht beraten, ob das Splitting für ein Paar finanziell sinnvoll ist. Sie erklärt nur die technischen Abläufe – aber nicht, ob es sich lohnt.

Renten-Splitting hat Auswirkungen auf:

  • die Rentenhöhe beider Partner,
  • die Hinterbliebenenabsicherung,
  • die steuerliche Belastung,
  • das Vermögen im Alter,
  • die Versorgung bei Invalidität,
  • die Vermögensstruktur der Familie,
  • das Risiko von Altersarmut.

Jede Fehlerentscheidung ist endgültig. Genau deshalb sollte man zwingend einen unabhängigen Rentenberater einbeziehen, der alle Szenarien durchrechnet und verständlich erklärt.

Rentenexperte – Renten-Experte.de

Der Main-Spitze-Artikel: gut gemeint – aber zu pauschal, zu oberflächlich

Der Artikel „Rentenansprüche partnerschaftlich teilen“ auf Main-Spitze bietet einen guten Einstieg, verschweigt aber wichtige Details, die zu falschen Annahmen führen können.

Er ist ein typisches Beispiel für Medienberichte, die das Rentensplitting zu leicht, zu positiv und zu unkritisch darstellen.

Um das klar zu zeigen, folgen nun einige Zitate aus dem Artikel – und meine dazugehörigen Ergänzungen und Richtigstellungen.

Zitate aus dem Main-Spitze-Artikel – und meine Ergänzungen bzw. Richtigstellungen

Zitat 1:
„Ehepaare können ihre Rentenansprüche partnerschaftlich teilen und so für mehr Gleichberechtigung sorgen.“

Meine Ergänzung:
Ja, das können sie – aber nur, wenn sie auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten. Dieser Punkt fehlt im Artikel und führt zu den größten Fehlentscheidungen.

Zitat 2:
„Das Verfahren ist relativ unkompliziert und muss lediglich gemeinsam beantragt werden.“

Meine Richtigstellung:
Das Verfahren mag administrativ unkompliziert sein, aber die Voraussetzungen sind komplex. Ehejahr, Geburtsjahr, Rentenbeginn und Mindestversicherungszeiten werden im Artikel nicht ausreichend erläutert. Viele Paare erfüllen die Kriterien in der Praxis gar nicht.

Zitat 3:
„Renten-Splitting schafft Gerechtigkeit, wenn ein Partner deutlich weniger eingezahlt hat.“

Meine Richtigstellung:
Oft ist das Gegenteil der Fall. Wenn ein Partner wegen Kindererziehung oder Pflege weniger eingezahlt hat, ist die Hinterbliebenenrente meist deutlich wertvoller als ein Splitting. Sie sichert den überlebenden Partner lebenslang ab.

Zitat 4:
„Das Splitting sorgt dafür, dass beide Partner auf eigenen Füßen stehen.“

Meine Ergänzung:
Das kann in bestimmten Lebensmodellen stimmen. Wenn der besserverdienende Partner jedoch früh verstirbt, verliert der überlebende Partner jegliche Hinterbliebenenabsicherung. Dann steht er eben nicht stabil, sondern möglicherweise finanziell im Regen.

Zitat 5:
„Es ist eine moderne Form der Rentengestaltung.“

Meine Richtigstellung:
Renten-Splitting ist keine harmlose, moderne Spielart der Altersvorsorge, sondern eine hochriskante Entscheidung mit dauerhaften Konsequenzen. Moderne Gestaltung bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit.

Resümee

Renten-Splitting kann für bestimmte Paare hilfreich sein – für viele andere ist es jedoch ein finanzieller Nachteil. Der Main-Spitze-Artikel vermittelt ein zu positives, zu vereinfachtes Bild und lässt entscheidende Details weg.

Das kann zu falschen Lebensentscheidungen führen.

Wer über Renten-Splitting nachdenkt, braucht immer:

  • vollständige Informationen,
  • eine realistische Berechnung der eigenen Situation,
  • einen unabhängigen Rentenberater, der nicht an die Deutsche Rentenversicherung gebunden ist.

Nur dann lässt sich eine sichere, nachhaltige und richtige Entscheidung treffen.

#Rente
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#Altersvorsorge
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#SozialeSicherheit

Quelle des Main-Spitze-Artikels:

https://www.main-spitze.de/wirtschaft/verbrauchertipps/der-rententipp-rentenansprueche-partnerschaftlich-teilen-5109720?egy_cid=https://www.main-spitze.de/wirtschaft/verbrauchertipps/der-rententipp-rentenansprueche-partnerschaftlich-teilen-5109720?egy_cid=