Ein Beitrag von Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter. Rentensplitting statt Witwenrente? Was passiert, wenn der Ehemann sieben Jahre älter ist, beide gleich viel verdienen und der Mann bereits mit 62 Jahren verstirbt? Unser Beispiel zeigt, warum die Entscheidung über Witwenrente oder Rentensplitting erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Das Ehepaar Müller Die Eheleute heirateten 2003. Beide arbeiten seit ihrem 20. Lebensjahr und verdienen jeweils 4.000 Euro brutto monatlich. Wir unterstellen jährlich 0,8 Entgeltpunkte (EP). Im Jahr 2026 stirbt Herr Müller mit 62 Jahren. Seine Ehefrau ist 55 Jahre alt. Entgeltpunkte beim Todesfall: Ehemann: 42 Jahre × 0,8 = 33,6 EP Ehefrau: 35 Jahre × 0,8 = 28,0 EP Möglichkeit 1: Die Witwenrente Beim verstorbenen Ehemann berücksichtigen wir zusätzlich vereinfachend 3,4 EP aus der Zurechnungszeit. Damit ergeben sich 37 EP. Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro und 10,8 Prozent Abschlag beträgt die maßgebende Rente rund 1.403,34 Euro. Die große Witwenrente von 55 Prozent beträgt somit rund 771,84 Euro. Da Frau Müller weiterhin 4.000 Euro brutto verdient, erfolgt nach dem Sterbevierteljahr eine Einkommensanrechnung. Es verbleiben modellhaft 260,85 Euro Witwenrente monatlich. Wie viel Witwenrente erhält sie bis 67? Drei Monate Sterbevierteljahr: 4.210,02 Euro Weitere 141 Monate Witwenrente: 36.782,85 Euro Zusammen: 40.992,87 Euro! Möglichkeit 2: Rentensplitting Die Eheleute haben 2003 geheiratet. Unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen kann Frau Müller nach dem Todesfall das Rentensplitting wählen. Bei vereinfachend 23 Ehejahren haben beide jeweils 18,4 EP aus Beschäftigung erworben. Aus diesen gleich hohen Anwartschaften entsteht zunächst kein Splittinggewinn. Eine vollständige Berechnung muss jedoch alle maßgebenden rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigen. Wichtig: Wer das Rentensplitting wirksam wählt, verliert den Anspruch auf Witwenrente aus dieser Ehe! Der Vergleich ab 67 Jahren Frau Müller arbeitet weitere zwölf Jahre und erreicht insgesamt 37,6 EP. Ihre eigene Altersrente beträgt zum heutigen Rentenwert 1.598,75 Euro. Mit Witwenrente: Eigene Altersrente: 1.598,75 Euro Zusätzliche Witwenrente: 670,88 Euro Gesamt: 2.269,63 Euro monatlich Mit Rentensplitting: Eigene Altersrente: 1.598,75 Euro Witwenrente: 0 Euro Gesamt: 1.598,75 Euro monatlich Monatlicher Vorteil der Witwenrente: 670,88 Euro! Gesamtvergleich bis zum 87. Lebensjahr Variante Witwenrente: Witwenrente von 55 bis 67: 40.992,87 Euro Eigene Altersrente von 67 bis 87: 383.700 Euro Witwenrente von 67 bis 87: 161.011,20 Euro Gesamt: 585.704,07 Euro Variante Rentensplitting: Witwenrente bis 67: 0 Euro Eigene Altersrente von 67 bis 87: 383.700 Euro Gesamt: 383.700 Euro Rechnerischer Unterschied: 202.004,07 Euro! Mein Fazit als Rentenberater Rentensplitting kann sinnvoll sein – aber keinesfalls für jeden! Unser Beispiel zeigt einen erheblichen Unterschied. Bei anderen Ehepaaren kann das Ergebnis jedoch vollkommen anders ausfallen. Dort kann sogar das Rentensplitting die finanziell günstigere Lösung sein. Jede Ehe hat eine eigene Rentenbiografie! Entscheidend sind unter anderem die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte, Altersunterschiede, Versicherungszeiten, Einkünfte, Rentenabschläge und der Zeitpunkt des Rentenbeginns. Deshalb müssen die finanziellen Auswirkungen für jedes Ehepaar individuell berechnet werden. Ein qualifizierter Rentenberater kann beide Versorgungswege gegenüberstellen, die kurz- und langfristigen Unterschiede ermitteln und über die jeweiligen Vorteile, Nachteile und Risiken beraten. Denn die Entscheidung für ein Rentensplitting ist grundsätzlich bindend und kann weitreichende Folgen haben. Mein dringender Rat: Niemals auf die Witwenrente verzichten, bevor ein Rentenberater eine individuelle Vergleichsberechnung durchgeführt und die persönlichen Auswirkungen erläutert hat! Die genannten Beträge sind vereinfachte Modellwerte ohne künftige Rentenanpassungen, individuelle Steuern und Sozialabgaben. Die vollständigen Splittinganwartschaften sind im Einzelfall gesondert zu ermitteln. Werner Hoffmann – Rentenberater #Witwenrente #Rentensplitting #Rentenverlust #Hinterbliebenenrente #Rentenberatung Hinweis: Die verwendeten Bilder werden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der symbolischen Darstellung. Beitragsnavigation Witwenrente fast weg: Wie Rentensplitting über 500 Euro mehr Rente bringen kann! Witwenrente vor dem Aus? Millionen Frauen könnten durch Rentensplitting finanzielle Nachteile erleiden!