Viele Ehepaare gehen davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch das gesamte Vermögen erbt. Doch genau das stimmt in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft häufig nicht. Gibt es zwei gemeinsame Kinder und kein Testament, erhält die Ehefrau zwar 50 Prozent des Nachlasses, die Kinder erben jedoch gemeinsam die andere Hälfte. Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft, die insbesondere bei einem Eigenheim zu rechtlichen und finanziellen Fragen führen kann. Wer seine Familie absichern und Streit vermeiden möchte, sollte die gesetzliche Erbfolge kennen und rechtzeitig vorsorgen.

Quelle: https://notfallordner.blog/serie-2a-zugewinngemeinschaft-mit-zwei-kindern-wer-erbt-haus-und-vermoegen-nach-dem-tod-des-ehemannes/

Von admin

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