Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin zeigt, dass der Missbrauch einer Generalvollmacht gravierende Folgen haben kann, einschließlich des Verlusts des Pflichtteils. Der Fall betraf einen Adoptivsohn, der einer Mutter eine Generalvollmacht erteilt hatte, anstatt diese im Interesse seiner Mutter auszuüben. Dies führte zur Entziehung des Pflichtteils durch die Mutter. Das Urteil betont die Bedeutung des Vertrauens zwischen Erblasser und Bevollmächtigter, da eine bloße Enterbung nicht ausreicht, um einen Pflichtteilsanspruch zu verlieren. Ein Missbrauch der Vollmacht kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Quelle: https://notfallordner.blog/pflichtteil-kann-entzogen-werden-wer-eine-generalvollmacht-missbraucht-riskiert-sein-erbe/ Beitragsnavigation Vergessene Rentenansprüche: Warum Ihr Notfallordner auch die betriebliche Altersversorgung enthalten sollte Serie 2b: Zugewinngemeinschaft ohne Kinder – Mutter im Pflegeheim: Erbe, Pflichtteil und Sozialamt