Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Der Kohleausstieg verändert nicht nur die Energieversorgung, sondern auch die Lebensplanung vieler Beschäftigter. Deutschland will die Kohleverstromung aus Braun- und Steinkohle spätestens bis Ende 2038 beenden. Für ältere Beschäftigte gibt es deshalb eine besondere soziale Absicherung: das Anpassungsgeld, kurz APG.

Aber: Nicht jeder Beschäftigte ab 58 Jahren erhält automatisch APG.

Wichtige Voraussetzungen sind:

1. Mindestens 58 Jahre alt:
Zum Zeitpunkt der Entlassung muss das 58. Lebensjahr vollendet sein.

2. Beschäftigung in einem betroffenen Unternehmen:
Erfasst sind insbesondere Beschäftigte im Braunkohletagebau sowie in Braun- und Steinkohleanlagen.

3. Arbeitsplatzverlust wegen des Kohleausstiegs:
Die Entlassung muss mit einer Stilllegung oder Reduzierung nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz zusammenhängen. Eine Kündigung aus anderen Gründen reicht nicht.

4. Beschäftigungszeiten müssen erfüllt sein:
Grundsätzlich muss bereits am 30. September 2019 und außerdem während der letzten zwei Jahre vor der Entlassung ein Arbeitsverhältnis mit einem erfassten Unternehmen bestanden haben.

Das APG kann höchstens fünf Jahre gezahlt werden und soll die Zeit bis zur frühestmöglichen anschließenden Altersrente überbrücken. Deshalb prüft die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, ob danach ein Rentenanspruch besteht.

Die Höhe des APG orientiert sich an den bis dahin erworbenen Rentenanwartschaften.

Besonders wichtig: Die Zeit des APG-Bezugs wird rentenrechtlich als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsbeträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, um Abschläge wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns ganz oder teilweise auszugleichen.

Auch ein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen kann möglich sein.

Seit 1. Juli 2025 können Voranfragen und Anträge über das APG-Portal des BAFA gestellt werden.

Für Betroffene gilt deshalb: Nicht nur auf das Alter von 58 Jahren schauen. Entscheidend sind auch Arbeitgeber, Kündigungsgrund, Beschäftigungszeiten, Versicherungsverlauf und der spätere Rentenanspruch.

Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen unabhängigen Rentenberater einzubeziehen. Beim Zusammenspiel von APG, Altersrente, Anrechnungszeiten, Abschlägen, Versorgungsausgleich und zusätzlichen Einkünften steckt der Teufel oft im Detail.

Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, finanzielle Nachteile und falsche Weichenstellungen zu vermeiden.

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Hinweis zu den Bildern:
Die verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen der illustrativen Darstellung.

Diese Fassung ist deutlich näher an Ihrer 2.700-Zeichen-Grenze.

Quelle: https://rentenberater.blog/kohleausstieg-mit-58-schon-raus-aus-dem-job-bis-zu-fuenf-jahre-anpassungsgeld-moeglich/

Von admin

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