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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Wer im Straßenverkehr geblitzt wird oder gegen Verkehrsregeln verstößt, muss sich auf eine wichtige Änderung einstellen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine neue Verjährungsfrist. Statt bisher drei Monaten haben Behörden künftig sechs Monate Zeit, Verstöße zu verfolgen.

Betroffen sind unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Handy am Steuer
  • Abstandsverstöße
  • Parkverstöße

Bisher konnten Autofahrer hoffen, dass nach längerer Zeit ohne Post eine Verjährung eingetreten war. Diese Möglichkeit wird künftig deutlich seltener. Die Verfolgungsverjährung wird von drei auf sechs Monate verlängert.

Grund für die Änderung ist die hohe Belastung vieler Bußgeldstellen. Die Zahl der Verfahren steigt, gleichzeitig werden Bearbeitung und Dokumentation aufwendiger.

Wichtig: Bereits heute kann die Verjährungsfrist durch behördliche Maßnahmen unterbrochen werden. Schon ein Anhörungsbogen kann dazu führen, dass die Frist neu beginnt. Das bleibt unverändert. Neu ist die Verlängerung auf sechs Monate.

Für Autofahrer bedeutet das: Wer nach einem Verkehrsverstoß längere Zeit nichts von der Behörde hört, sollte nicht davon ausgehen, dass die Angelegenheit erledigt ist. Verfahren können künftig deutlich länger verfolgt werden.

Die Änderung ist Teil des 5. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und tritt bundesweit zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Fazit

Die neue Regelung stärkt die Möglichkeiten der Behörden, Verkehrsverstöße zu verfolgen. Für Autofahrer sinken die Chancen auf eine Verjährung deutlich.

Ich wünsche allen Verkehrsteilnehmern, insbesondere den WhatsApp-Blitzergruppen in

  • Stuttgart
  • Ditzingen
  • Leonberg
  • Ludwigsburg

weiterhin eine blitzerfreie, vor allem aber unfallfreie Fahrt. Denn nicht das Bußgeld ist das größte Problem, sondern jeder vermeidbare Unfall.

WhatsApp-Gruppe:

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#Bußgeld #Verkehrsrecht #Blitzer #Straßenverkehr #Deutschland

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