Ein Beitrag von Werner Hoffmann Immer wieder wird behauptet, der Satz „Eigentum verpflichtet“ sei eine sozialistische Idee. Ein Blick in das Grundgesetz zeigt jedoch etwas anderes: Diese Formulierung gehört seit dem 23. Mai 1949 zu den tragenden Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Artikel 14 Absatz 1 schützt ausdrücklich das Eigentum und das Erbrecht. Jeder darf Eigentum besitzen, erwerben und vererben. Gleichzeitig bestimmt das Grundgesetz, dass der Gesetzgeber Inhalt und Schranken des Eigentums regeln darf. Eigentum ist also ein Grundrecht – aber kein grenzenloses. Der oft zitierte Satz aus Artikel 14 Absatz 2 lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das ist keine sozialistische Forderung, sondern Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Wer Eigentum besitzt, genießt Rechte, trägt aber auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Zum Gemeinwohl gehört heute auch der Schutz des Klimas. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss von 2021 deutlich gemacht. Wer durch den Gebrauch seines Eigentums erheblich zum Klimawandel beiträgt, berührt daher auch Belange des Gemeinwohls. Artikel 14 GG verbindet damit auch beim Klimaschutz die Freiheit des Eigentums mit der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Dass Eigentum nicht ausschließlich den Interessen des Einzelnen dient, sondern auch Rücksicht auf die Gemeinschaft nimmt. Das Grundgesetz schützt die freie Marktwirtschaft, das Privateigentum und die persönliche Freiheit. Gleichzeitig verlangt es, dass Eigentum nicht nur den Interessen des Einzelnen dient, sondern auch Rücksicht auf die Gemeinschaft nimmt. Beispiele sind das Bau- und Umweltrecht, der Denkmalschutz oder das Mietrecht. Wer deshalb behauptet, Artikel 14 sei ein Beweis für Sozialismus, greift zu kurz. Das Grundgesetz verbindet Freiheit mit Verantwortung, Rechte mit Pflichten und Eigentum mit Gemeinwohl. Meine Schlussfolgerung: Wer also durch fossile Energie oder durch deren Nutzung aktiv ist, gefährdet nicht nur das Klima, sondern auch das Gemeinwohl. Quellen:Grundgesetz, Artikel 14 GG (Bundesministerium der Justiz)Bundesverfassungsgericht, Klimabeschluss vom 24.03.2021 #Grundgesetz #Artikel14 #EigentumVerpflichtet #Gemeinwohl #Demokratie Beitragsnavigation Luft-zu-Luft- oder Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe? Der große Unterschied wird oft unterschätzt