Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird. Gesetzliche Grundlage Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung. Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente. Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht. Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen. Alter vs. neue Witwenrente Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt. Einkommensanrechnung Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten), Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich), 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet. Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog. Änderungen ab Juli 2025 Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen. Mein Rat Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst, Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren, Melde Einkommensänderungen sofort, Hol dir unabhängige Beratung. Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht. Weitere Informationen und persönliche Beratung:www.renten-experte.de Nützlicher Zusatz: www.not-fallordner.de Hashtags:#Rente #Witwenrente #Rentenberater #SGBVI #Sozialrecht #Vorsorge #Finanzwissen #Frauen #Rentenrecht Beitragsnavigation Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!