Ein Beitrag von Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann. Was passiert finanziell, wenn die Witwenrente abgeschafft und durch ein Rentensplitting ersetzt würde? Ein konkretes Praxisbeispiel zeigt, welche erheblichen finanziellen Auswirkungen dies für Hinterbliebene haben könnte. Ehepaar Müller – die Ausgangssituation Herr Müller hat während der Ehe 40 Entgeltpunkte, seine Frau 20 Entgeltpunkte erworben. Wir rechnen mit dem seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro. Herr Müller erhält: 40 × 42,52 € = 1.700,80 Euro Bruttorente Frau Müller erhält: 20 × 42,52 € = 850,40 Euro Bruttorente Gemeinsam verfügen sie über 2.551,20 Euro monatlich. Vereinfachend unterstellen wir, dass sämtliche Entgeltpunkte während der Ehe erworben wurden, keine Rentenabschläge bestehen und die Voraussetzungen für die große Witwenrente und das Rentensplitting erfüllt sind. Fall 1: Herr Müller verstirbt – die bisherige Witwenrente Frau Müller erhält weiterhin ihre eigene Altersrente von 850,40 Euro. Zusätzlich bekommt sie nach Ablauf des Sterbevierteljahres die große Witwenrente in Höhe von 55 Prozent der maßgeblichen Rente ihres Mannes. 1.700,80 € × 55 % = 935,44 Euro Witwenrente Damit ergibt sich folgende monatliche Bruttorente: Eigene Altersrente: 850,40 Euro Große Witwenrente: 935,44 Euro Gesamtrente: 1.785,84 Euro Wir unterstellen ausdrücklich, dass keine Kürzung der Witwenrente durch die Einkommensanrechnung erfolgt. Fall 2: Herr Müller verstirbt – Rentensplitting statt Witwenrente Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte gleichmäßig aufgeteilt. Herr Müller hatte 40 Entgeltpunkte, Frau Müller 20 Entgeltpunkte. Nach dem Splitting besitzen beide jeweils 30 Entgeltpunkte. Die eigene Rente von Frau Müller steigt dadurch auf: 30 × 42,52 € = 1.275,60 Euro monatlich Allerdings erhält sie aufgrund des Rentensplittings keine zusätzliche Witwenrente mehr aus dieser Ehe. Der finanzielle Unterschied Ohne Rentensplitting: 1.785,84 Euro monatlich Mit Rentensplitting: 1.275,60 Euro monatlich Differenz: 510,24 Euro weniger pro Monat! Das entspricht: 6.122,88 Euro weniger pro Jahr 61.228,80 Euro weniger in zehn Jahren 122.457,60 Euro weniger in zwanzig Jahren Die langfristigen Beträge sind reine Modellrechnungen ohne Rentenanpassungen, Steuern und Sozialabgaben. Mein Fazit Dieses Beispiel zeigt, dass ein Rentensplitting für Hinterbliebene erhebliche finanzielle Nachteile haben kann. Allerdings kann das Rentensplitting bei anderen Einkommensverhältnissen auch Vorteile bieten, beispielsweise wenn die Witwenrente wegen hohen eigenen Einkommens vollständig entfiele. Deshalb darf ein Rentensplitting nicht pauschal als gleichwertiger Ersatz für die Witwenrente betrachtet werden. Eine individuelle Vergleichsberechnung ist unverzichtbar. Screenshot Werner Hoffmann – Rentenberater #Witwenrente #Rentensplitting #Rentenberechnung #Rentenreform #Rentenberatung Hinweis: Die verwendeten Illustrationen wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der symbolischen Darstellung. Quelle: https://rentenberater.blog/witwenrente-oder-rentensplitting-dieses-beispiel-zeigt-510-euro-unterschied-im-monat-2/ Beitragsnavigation Witwenrente oder Rentensplitting? Dieses Beispiel zeigt 510 Euro Unterschied im Monat! Witwenrente fast weg: Wie Rentensplitting über 500 Euro mehr Rente bringen kann!