Ein Beitrag von Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter. Viele Rentnerinnen und Rentner kennen den Begriff Grundrente. Weniger bekannt ist jedoch, dass es daneben einen besonderen Grundrenten-Freibetrag bei Sozialleistungen gibt. Dabei werden zwei völlig unterschiedliche Dinge häufig miteinander verwechselt. Wichtig: Grundrente und Grundsicherung sind nicht dasselbe. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für bestimmte Versicherte mit langjährigen Grundrentenzeiten und eher niedrigen Durchschnittsverdiensten. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist dagegen eine Sozialleistung nach dem SGB XII für Menschen, deren Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Für Menschen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, gibt es bei der Einkommensanrechnung auf die Grundsicherung einen besonderen Freibetrag. Dabei bleiben zunächst 100 Euro monatlich aus der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei. Zusätzlich bleiben 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags unberücksichtigt. Der Freibetrag ist allerdings begrenzt: Er darf höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 betragen. Nach den aktuell veröffentlichten Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind das maximal 281,50 Euro monatlich. Beispiel: Bei einer monatlichen Bruttorente von 700 Euro bleiben zunächst 100 Euro frei. Von den verbleibenden 600 Euro werden nochmals 30 Prozent, also 180 Euro, nicht angerechnet. Der Freibetrag beträgt somit 280 Euro. Entscheidend ist: Man muss keinen Grundrentenzuschlag beziehen, um diesen Freibetrag nutzen zu können. Maßgeblich sind grundsätzlich die erforderlichen 33 Jahre Grundrentenzeiten beziehungsweise vergleichbare Zeiten. Der Freibetrag kann dazu führen, dass weniger Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dadurch kann die Grundsicherungsleistung höher ausfallen – oder unter Umständen erstmals überhaupt ein Anspruch entstehen. Deshalb mein Hinweis: Wer nur eine geringe Rente erhält und mindestens 33 Jahre entsprechende Zeiten erreicht hat, sollte prüfen lassen, ob dieser Freibetrag berücksichtigt wurde. Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann #Grundsicherung #Grundrente #Rente #Sozialrecht #Rentenberatung Hinweis zu den Bildern:Die verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Darstellung des jeweiligen Themas. Dargestellte Personen sind keine realen Personen. Quelle: https://rentenberater.blog/bis-zu-28150-euro-mehr-im-monat-dieser-freibetrag-wird-oft-mit-der-grundrente-verwechselt/ Beitragsnavigation Bis zu 281,50 Euro mehr im Monat – dieser Freibetrag wird oft mit der Grundrente verwechselt!