Musik Gesetzliche Rente: Diese Fehler im Rentenkonto kosten dich Tausende Euro!

Ein Musikbeitrag von

Werner Hoffmann

Und jetzt gibt’s noch einen Song über Rente, Erziehungsrente Rentenkonto und Lücken:

Musik #Gesetzliche #Rente: Diese #Fehler im #Rentenkonto kosten dich Tausende Euro!

In diesem Song geht es um ein Thema, das viele verdrängen – aber das uns alle betrifft: die gesetzliche Rente.

Hier der Songtext

Kein Applaus für Formular V800

Strophe 1

Ich hab’ nichts gepostet, kein Algorithmus-Feuer,

kein Selfie, kein Statement, kein digitales Abenteuer.

Stattdessen saß ich still mit ’nem Kaffee in der Hand,

zwischen alten Akten, irgendwo im Aktenland.

Auf meinem Zettel steht seit Jahren –

„Rentenkonto klären“, irgendwann mal wagen.

Mein Kind schreibt drunter: „… wegen Alter.“

Ja, sehr witzig – kleiner Verwalter.

Pre-Chorus

Man lacht darüber, schiebt es weg,

doch die Zeit läuft weiter, Stück für Stück.

Refrain

Kein Applaus für Formular V800,

kein Rampenlicht, kein Heldenmut.

Erziehungszeit kommt nicht von allein –

du musst sie selber beantragen, Stein für Stein.

Rente schreit nicht, sie flüstert nur,

doch irgendwann steht sie vor deiner Tür.

Und wenn du nicht hinschaust – glaub mir, dann

fehlt dir am Ende mehr als ein Plan.

Strophe 2

Ich hab’ die Lückenauskunft bestellt,

dachte: „Wird schon passen, alles korrekt gestellt.“

Doch Ausbildungszeit? Fehlanzeige.

Ein paar Monate? Heimliche Schweige.

Festanstellung plus Minijob –

zwei Jobs, doch gespeichert war nur der Nebenjob.

Offiziell keine Lücke – sieht sauber aus.

Faktisch? Da fliegt dir später was um die Ohren – Applaus.

Pre-Chorus

Kein Drama, keine Sirene im Wind,

nur ein stiller Fehler, den du selber find’st.

Refrain

Kein Applaus für Formular V800,

doch es schützt dich, wenn’s ernst wird – gut.

Erziehungszeit wird nicht automatisch verteilt,

wer Vater ist, muss handeln – nicht nur geteilt.

Mit 63 an einem Nachmittag?

Vergiss es, das ist Selbstbetrug am Tag.

Rente ist Zukunft, kein späterer Witz –

sie beginnt im Hier und Jetzt.

Bridge

Zwischen Kita, Job und Alltagsschlacht,

zwischen Verantwortung, die keiner sichtbar macht,

vergessen wir, was wirklich zählt –

was uns später den Rücken hält.

Kein Rockstar-Moment, kein Bühnenlicht,

nur ein Antrag – und deine Pflicht.

Finaler Refrain (mit Druck, Background-Shouts)

Kein Applaus für Formular V800!

Doch ohne das wird’s irgendwann nicht gut!

Schau in dein Konto, warte nicht mehr –

jede Lücke wiegt später schwer.

Rente ist leise – doch sie vergisst dich nicht.

Also kümmere dich.

Jetzt.

Wann hast du zuletzt dein Rentenkonto geprüft?
Viele gehen davon aus, dass alles automatisch richtig gespeichert wird. Doch genau hier entstehen oft gravierende Fehler. Fehlende Erziehungszeiten, nicht berücksichtigte Ausbildungszeiten, falsch hinterlegte Beschäftigungen oder parallele Tätigkeiten wie Minijob und Festanstellung – all das kann später mehrere Tausend Euro kosten.

Wenn dich das Thema gesetzliche Rente interessiert, wenn du wissen willst, wie du typische Fehler vermeidest und dein Rentenkonto richtig prüfst, dann ist dieses Video für dich.

Teile es gerne mit Menschen, die das Thema noch vor sich herschieben.

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Mütterrente 3: Bis Zu 245 Euro Mehr Rente – Wer Jetzt Wirklich Anspruch Hat

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Die sogenannte Mütterrente 3 sorgt für große Aufmerksamkeit. Viele Eltern fragen sich: Sind wirklich bis zu 245 Euro monatlich mehr Rente möglich? Entscheidend ist die individuelle Rentenbiografie.

Rechtsgrundlage der Kindererziehungszeiten ist § 56 SGB VI. Danach werden für jedes Kind rentenrechtliche Zeiten angerechnet.

Aktuell gilt:
Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 2,5 Jahre berücksichtigt,
für ab 1992 geborene Kinder 3 Jahre je Kind.

Die Bewertung erfolgt nach § 70 Abs. 2 SGB VI. Ein Jahr entspricht einem Entgeltpunkt. Der aktuelle Rentenwert liegt bei rund 37 Euro (West).

2,5 Jahre ergeben somit 2,5 Entgeltpunkte, also rund 92 Euro monatlich je Kind. Bei mehreren Kindern kann sich eine spürbare Erhöhung ergeben.

Wichtig: Die Zeiten sind nicht immer vollständig gespeichert. Deshalb empfiehlt sich eine Kontenklärung nach § 149 SGB VI. Kindererziehungszeiten erfüllen außerdem Wartezeiten nach § 50 SGB VI und können Ansprüche auf weitere Rentenarten sichern.

Der Betrag bis zu 245 Euro ist eine rechnerische Obergrenze bei günstiger Konstellation mit mehreren zusätzlichen Entgeltpunkten. Die tatsächliche Erhöhung hängt ab von:
Anzahl der Kinder,
Geburtsjahr,
bisheriger Versicherungsbiografie,
bereits vorhandenen Entgeltpunkten.

Nicht jede Person erhält automatisch den Maximalbetrag.

Ein Rentenberater kann hier schnell Klarheit schaffen. Die Investition lohnt sich oft selbst bei moderater Erhöhung.

Eine Erstberatung kostet regelmäßig etwa 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Diese Ausgabe amortisiert sich jedoch meist rasch.

Beispiel: Wer monatlich 30 Euro mehr Rente erhält, bekommt bereits im ersten Jahr 360 Euro zusätzlich. Ab dem zweiten Jahr wirkt die Erhöhung vollständig positiv, lebenslang.

Mein Rat: Wer Kinder erzogen hat, besonders vor 1992, sollte sein Rentenkonto prüfen lassen. Jeder fehlende Entgeltpunkt bedeutet dauerhaft weniger Rente.

Eine frühzeitige Klärung schafft Sicherheit und kann sich finanziell deutlich auszahlen.

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Letzte Chance Für Ihre Rente: So Retten Sie Sich Jetzt Noch Wertvolle Ansprüche Für 2026!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de.

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Wichtig vorab: Nicht jeder kann einfach freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Freiwillige Beiträge sind grundsätzlich nur für Personen möglich, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, kann in der Regel keine zusätzlichen freiwilligen Beiträge parallel leisten. Ausnahmen gelten beispielsweise beim Ausgleich von Rentenabschlägen oder bei einzelnen Monaten ohne Versicherungspflicht.

Viele Versicherte wissen dennoch nicht: Wer für das Jahr 2025 freiwillige Beiträge leisten darf, hat dafür nur noch bis 31. März 2026 Zeit. Danach ist die Tür endgültig zu – und mit ihr die Chance, Rentenansprüche gezielt zu erhöhen oder Lücken zu schließen.

Freiwillige Beiträge können vor allem für folgende Personen sinnvoll sein:

  • Selbstständige ohne Pflichtversicherung,
  • Personen mit Lücken im Versicherungsverlauf,
  • Versicherte, die Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) erfüllen möchten,
  • Menschen kurz vor der Altersrente, die Abschläge ausgleichen wollen.

Der monatliche Beitrag ist flexibel wählbar – zwischen gesetzlichem Mindest- und Höchstbeitrag. Wer nur den Mindestbeitrag zahlt, sichert sich Rentenpunkte auf niedrigerem Niveau. Höhere Beiträge führen entsprechend zu einer stärkeren Erhöhung der späteren Rente.

Besonders relevant ist die Zahlung, wenn bestimmte Wartezeiten erreicht werden müssen – etwa die 35 Jahre für die „Rente für langjährig Versicherte“ oder die 45 Jahre für die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Jeder fehlende Monat kann hier finanziell spürbare Auswirkungen haben.

Auch beim geplanten vorzeitigen Rentenbeginn können freiwillige Sonderzahlungen sinnvoll sein, um Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Frist 31. März 2026 ist gesetzlich festgelegt. Wer danach aktiv wird, verliert die Möglichkeit zur Nachzahlung für das Jahr 2025 endgültig. Deshalb gilt: Versicherungsverlauf prüfen, Berechnung durchführen und rechtzeitig handeln.

Mein klarer Rat: Lassen Sie Ihre persönliche Situation vor einer Einzahlung unbedingt durch einen zugelassenen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) prüfen. Nur eine individuelle Analyse zeigt, ob freiwillige Beiträge in Ihrem Fall zulässig und wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine fundierte Beratung kann langfristig mehrere tausend Euro Unterschied bei Ihrer Altersrente bedeuten.

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Aktivrente Ab 2026: Steuerfrei Erst Ab Regelaltersgrenze – Das Müssen Rentner Jetzt Wissen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2026 plant die Bundesregierung mit der sogenannten Aktivrente einen deutlichen Kurswechsel für Menschen, die über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchten. Das Versprechen: mehr Netto vom Brutto, weniger Hürden und ein spürbarer Anreiz, freiwillig länger im Berufsleben zu bleiben.

Kern der Regelung ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Erwerbseinkommen neben der Altersrente. Dieser Betrag soll zusätzlich zur Rente steuerfrei bleiben und damit echte Vorteile bringen.

Entscheidend ist jedoch: Die Steuerfreiheit greift ausschließlich ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 und jünger bedeutet das: erst ab 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Wer also früher in Rente geht, etwa über eine vorgezogene Altersrente, profitiert von der Aktivrente nicht.

Ein weiterer Punkt: Rentnerinnen und Rentner sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Freiwillige Beiträge können die spätere Rente weiter erhöhen. Wer darauf verzichtet, erhält sofort mehr Netto. Das schafft Wahlfreiheit, ist aber im Detail stark von der persönlichen Situation abhängig.

Auch für Arbeitgeber kann die Aktivrente interessant sein, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben können. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel kann das eine echte Entlastung bedeuten.

Kritisch diskutiert wird außerdem, ob diese Begünstigung im Rahmen der Gleichbehandlung nach Artikel 3 Grundgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Inwiefern dieses Gesetz im Rahmen der Gleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt, bleibt abzuwarten. Denn Selbstständige werden nach derzeitigem Stand in diesem Bereich nicht in gleicher Weise berücksichtigt.

Resümee: Die Aktivrente kann finanziell attraktiv sein, aber nur für diejenigen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wer früher in Rente geht, bleibt außen vor.

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Ausbildung nachmelden? Warum das Ihre Rente senken kann und der Rentenberater hier die richtige Anlaufstelle ist!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Viele Versicherte sind überzeugt: Mehr Zeiten im Versicherungsverlauf bedeuten automatisch mehr Rente. Doch genau das ist nicht immer richtig.

Gerade bei Versicherten, die die 35 Jahre Wartezeit bereits erfüllt haben und nun eine Altersrente beantragen möchten, kann die Nachmeldung einer Ausbildungszeit überraschende und sogar nachteilige Folgen haben.

Der rechtliche Hintergrund

Nach § 262 SGB VI erhalten Versicherte mit mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt. Entscheidend ist der Durchschnitt der Pflichtbeiträge vor 1992. Liegt dieser unter 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat, wird er bis zu diesem Wert angehoben. Das ist ein Schutzmechanismus für frühere Niedrigverdiener.

Wo liegt das Problem?

Wird nun eine Ausbildungszeit – etwa eine Fachschulzeit – nachgemeldet, wird diese zwar bewertet. Gleichzeitig verändert sie jedoch den Gesamtleistungswert, der für die Berechnung des Zuschlags nach § 262 maßgeblich ist.

Steigt durch die zusätzliche Zeit der Durchschnitt, verringert sich der Abstand zur 0,0625-Grenze – der Zuschlag sinkt. In bestimmten Konstellationen kann der Verlust beim Zuschlag größer sein als der Gewinn durch die Ausbildungszeit selbst.

Konkretes Beispiel

Eine Vergleichsberechnung ergab:

Vor Nachmeldung: 152,96 Euro monatlicher Zuschlag
Nach Nachmeldung: 132,41 Euro monatlich

Ergebnis: 20,55 Euro weniger Rente pro Monat.

Das sind über 240 Euro im Jahr und bei längerer Rentenbezugsdauer mehrere Tausend Euro.

Wann ist Vorsicht geboten?

  • Die 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt,
  • vor 1992 wurden geringe Entgeltpunkte erworben,
  • ein Zuschlag nach § 262 SGB VI ist enthalten,
  • der Gesamtleistungswert ist niedrig.

In solchen Fällen sollte niemals automatisch nachgemeldet werden. Es kann im Einzelfall sogar sinnvoll sein, wenn der Nachweis über eine Fachschulzeit nicht mehr auffindbar ist.

Wer sollte das prüfen?

Die Rentenantragsstelle entscheidet nach Aktenlage und nimmt keine strategische Vergleichsberechnung vor. Ob eine Nachmeldung sinnvoll ist, lässt sich nur durch eine gezielte Berechnung mit und ohne Ausbildungszeit feststellen.

Ein versierter Rentenberater kann prüfen, ob die Nachmeldung die Rente erhöht oder im konkreten Fall sogar reduziert. Sorgfalt schützt hier vor unnötigen finanziellen Nachteilen.

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Krankenkasse greift zu: Millionen Rentnern droht weniger Rente

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

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Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen sich auf geringere Nettoauszahlungen einstellen. Der Grund liegt nicht in einer Kürzung der gesetzlichen Rente selbst, sondern in steigenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge angehoben. Diese Zusatzbeiträge werden direkt von der Bruttorente einbehalten. Während die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes übernimmt, müssen Rentnerinnen und Rentner den kassenindividuellen Zusatzbeitrag vollständig allein tragen. Jede Erhöhung wirkt sich somit unmittelbar auf die monatliche Auszahlung aus.

Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Auch hier sind die Beitragssätze gestiegen. Besonders Kinderlose zahlen einen höheren Anteil. Zusammengenommen führen diese Anpassungen dazu, dass trotz stabiler oder sogar leicht steigender Bruttorenten weniger Geld auf dem Konto landet.

Betroffen sind Millionen Ruheständler. Schon wenige Zehntelprozentpunkte mehr können bei einer durchschnittlichen Rente spürbare Auswirkungen haben. Bei 1.500 Euro Bruttorente bedeutet eine Erhöhung schnell einen zweistelligen Betrag im Monat. Auf das Jahr gerechnet summiert sich das zu mehreren hundert Euro.

Ein weiterer Punkt: Die Höhe des Zusatzbeitrags unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Während einige Anbieter moderat erhöhen, verlangen andere deutlich mehr. Ein Kassenwechsel kann daher sinnvoll sein. Die gesetzlichen Leistungen bleiben dabei grundsätzlich gleich, Unterschiede gibt es vor allem im Service oder bei Zusatzangeboten.

Für Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen kann die steigende Belastung existenziell werden. In bestimmten Fällen kommt Grundsicherung im Alter in Betracht, wenn die laufenden Ausgaben nicht mehr gedeckt werden können.

Wichtig ist deshalb, Renten- und Beitragsbescheide genau zu prüfen. Wer unsicher ist, sollte sich fachkundig beraten lassen. Gerade im Zusammenspiel von Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung entstehen häufig Fragen, die individuell geklärt werden sollten.

Fakt bleibt: Die steigenden Sozialabgaben treffen eine Generation, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat – und nun genau rechnen muss, was am Monatsende tatsächlich übrig bleibt.

Hinweis: Wenn Sie wissen möchten, ob ein Kassenwechsel für Sie sinnvoll ist, wie hoch Ihre Abzüge korrekt berechnet werden oder ob weitere Ansprüche (z. B. Zuschüsse, Grundsicherung) bestehen, kann eine unabhängige Beratung durch einen Rentenberater viel Geld und Ärger sparen.

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Wie kann Baden-Württemberg so jemanden wählen? Der Fall Markus Frohnmaier

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Markus Frohnmaier ist Spitzenkandidat der AfD Baden-Württemberg für die Landtagswahl 2026.

Seit 2017 sitzt er im Deutschen Bundestag, seit 2025 ist er stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion.

Bereits seit 2022 ist er Co-Vorsitzender der AfD Baden-Württemberg. Von 2015 bis 2018 führte er zudem die Jugendorganisation der Partei, die „Junge Alternative“.

Geboren wurde Frohnmaier am 25. Februar 1991 im rumänischen Craiova.

Als Säugling kam er in ein Waisenhaus und wurde im Alter von einem Jahr gemeinsam mit seiner Zwillingsschwester von einem deutschen Ehepaar adoptiert.

Er wuchs in Weil der Stadt auf. Seine Adoptiveltern waren eine gelernte Blumenbinderin und ein Elektrotechniker.

Schulisch absolvierte er zunächst die Hauptschule in Grafenau-Döffingen, wechselte anschließend an eine Fachschule in Stuttgart und erlangte 2011 am Wirtschaftsgymnasium in Calw das Abitur. Danach begann er ein Jurastudium an der Universität Tübingen, das er jedoch nicht abschloss.

Politisch beschreibt Frohnmaier selbst eine Entwicklung vom linken Spektrum in seiner Jugend hin zu einer nationalkonservativen Positionierung.

Als Auslöser nannte er eigene negative Erfahrungen mit Migranten. Früh engagierte er sich in der Jungen Alternative, deren Bundesvorsitzender er 2015 wurde. In dieser Zeit profilierte er sich als Vertreter eines schärferen Kurses innerhalb der AfD.

Im Bundestag ist Frohnmaier vor allem in außen- und sicherheitspolitischen Debatten präsent.

In der Vergangenheit sorgten Berichte über Kontakte nach Russland sowie über internationale Auftritte – unter anderem in den USA – für Aufmerksamkeit. Kritiker werfen ihm vor, dabei Positionen vertreten zu haben, die Deutschlands Rolle in Europa und in der internationalen Zusammenarbeit schwächen. Unterstützer sehen in ihm hingegen einen Vertreter nationaler Interessen und eine Stimme gegen das politische Establishment.

Seine Biografie – Adoption aus Rumänien, Aufwachsen in Baden-Württemberg, politischer Aufstieg in einer migrationskritischen Partei – sorgt für intensive Diskussionen. Während die einen darin ein Beispiel gelungener Integration sehen, kritisieren andere die politische Linie, die er heute vertritt.

Mit seiner Kandidatur für die Landtagswahl 2026 rückt Frohnmaier noch stärker in den Mittelpunkt der Landespolitik. Die entscheidende Frage lautet: Welche politischen Inhalte, welche Haltung zu Europa, Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt bringt er mit – und entspricht das wirklich dem Selbstverständnis eines weltoffenen Baden-Württembergs?

Sicherlich nicht!

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Steuergeld als Familienkasse – wie der AfD-Spitzenmann Ulrich Siegmund den politischen Anstand entsorgt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

– Demokrat der Mitte. –

Was sich rund um den AfD-Politiker Ulrich Siegmund im Landtag von Sachsen-Anhalt abspielt, ist kein Einzelfall und kein „Missverständnis“. Es wirkt wie ein unfassbarer Mix aus Dreistigkeit, Selbstbedienungsmentalität und politischer Verachtung – finanziert am Ende durch die Allgemeinheit.

Siegmund inszeniert sich gern als junger, dynamischer Hoffnungsträger, der „aufräumt“ und gegen angeblichen Filz wettert. Gleichzeitig wird bekannt, dass enge Familienangehörige über parteiinterne Umwege in parlamentarischen Büros beschäftigt werden – bezahlt aus öffentlichen Mitteln. Über-Kreuz-Anstellungen, gegenseitige Gefälligkeiten, ein Netzwerk des Gebens und Nehmens. Formal mag das Grauzone sein – moralisch ist es ein Offenbarungseid.

Doch der Skandal ist größer als ein Posten. Die AfD zeigt seit Jahren ein Muster: laut gegen den Rechtsstaat reden – und selbst ständig daran scheitern. In keiner anderen Partei häufen sich derart häufig Fälle von Verurteilungen, Ermittlungen, extremistischen Ausfällen und demokratiefeindlicher Rhetorik.

Beispiele aus der AfD (Auswahl):
– Björn Höcke: mehrfach gerichtlich verurteilt wegen der Verwendung verbotener NS-Parolen,
– Andreas Kalbitz: Parteiausschluss wegen nachgewiesener extremistischer Verbindungen,
– Gunnar Lindemann: Strafbefehle und Verurteilungen u. a. wegen Volksverhetzung,
– Hans-Thomas Tillschneider: Beobachtung durch den Verfassungsschutz wegen rechtsextremer Ideologie,
– zahlreiche weitere Funktionäre: Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren wegen Betrugs-, Gewalt- oder Volksverhetzungsdelikten.

Das ist kein Zufall – das ist Struktur. Wer Demokratie verachtet, zieht jene an, die ihre Regeln missachten. Und wer sich als „Alternative“ verkauft, liefert am Ende oft nur eines: mehr Filz, mehr Radikalisierung, mehr Schaden am Vertrauen in unseren Staat.

Ulrich Siegmund steht sinnbildlich dafür: laut, selbstgerecht, moralisch flexibel. Nicht modern, sondern reaktionär im Denken. Nicht Opfer, sondern Nutznießer. Wer so Politik macht, hat keinen Anspruch auf Vertrauen – und schon gar nicht darauf, dieses Land zu führen.

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Jetzt bundesweit Demokratie verteidigen – Prüfverfahren zum AfD-Verbot fordern – Termine ab 14.2.2026

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte
Werner Hoffmann.
– Demokrat der Mitte -.

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Was als einzelne Initiative begann, ist heute eine bundesweite Demokratiebewegung: Die PRÜF-Demos finden in allen Bundesländern Deutschlands statt.

Menschen gehen friedlich auf die Straße, um eine klare rechtsstaatliche Forderung sichtbar zu machen: Ein offizielles Prüfverfahren für ein mögliches AfD-Verbot.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um Vorverurteilung oder politischen Aktionismus, sondern um die konsequente Anwendung des Grundgesetzes. Ein Prüfverfahren ist kein Verbot, sondern der verfassungsmäßige Weg, um zu klären, ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift.

Wann und wo finden die PRÜF-Demos statt?
Die PRÜF-Demos finden bundesweit regelmäßig am zweiten Samstag jedes Monats statt. Die Orte und Zeiten werden laufend aktualisiert.

Aktuelle Termine und Orte:

  • Baden-Württemberg, Stuttgart – Schlossplatz, 14. Februar 2026, 12:00 Uhr.
  • Bayern, München – Geschwister-Scholl-Platz, 14. Februar 2026, 14:00 Uhr.
  • Berlin, Pariser Platz / Regierungsviertel, 14. Februar 2026, 14:00 Uhr.
  • Hamburg, Rathausmarkt, 14. Februar 2026, 14:00 Uhr.
  • Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf – Innenstadt, 14. Februar 2026, 14:00 Uhr.

Worum geht es?
Gegen die Normalisierung rechtsextremer Positionen, gegen das Verharmlosen demokratiefeindlicher Ideologien und gegen politisches Wegsehen. Für den Schutz des Grundgesetzes und eine wehrhafte Demokratie.

Grundgesetz – klare Rechtslage:
Artikel 21 Absatz 2 GG erklärt Parteien für verfassungswidrig, wenn sie darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Artikel 18 GG ergänzt dies: Wer Grundrechte – etwa die Meinungsfreiheit – zum Kampf gegen die Demokratie missbraucht, kann diese Grundrechte verwirken. Auch hier entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.

Mach mit. Informiere dich über die nächste PRÜF-Demo in deiner Nähe und setze ein sichtbares Zeichen für Demokratie.

Alle Termine und Orte:

Link https://pruef-demos.de/bundeslaender/

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Strom statt Diesel: Warum E-Lkw längst Alltag sind – und Deutschland endlich aufholen muss

Ein Beitrag von

Daniel Mautz
Daniel Mautz.

Oh nein, jetzt auch noch das: Lkw-Fahrer:innen wollen elektrisch fahren.

Was für manche noch nach Zukunft klingt, ist in Baden-Württemberg längst Realität. In Bietigheim im Kreis Rastatt ist der E-Lkw kein Schaufensterprojekt mehr, sondern Alltag. Mehr als 50 elektrische Lastwagen sind dort bei einer Spedition im Einsatz – rund die Hälfte der Flotte. Und sie fahren nicht nur regional, sondern bis nach Ungarn.

Anfangs gab es Skepsis. Heute berichten Fahrer:innen, dass sie ohne Ruckeln, ohne harte Schläge und deutlich rückenfreundlicher unterwegs sind. Sie kommen entspannter nach Hause. In Zeiten massiven Fahrermangels ist das ein echter Vorteil. Inzwischen bewerben sich Fahrer:innen gezielt wegen der E-Lkw.

Auch wirtschaftlich rechnet sich der Umstieg. Der größte Vorteil ist die gesparte Lkw-Maut. Hinzu kommt ein planbarer Betrieb. Die Spedition fährt häufig zwischen denselben Kund:innen und erstellt feste Routen, in denen genau festgelegt ist, wann geladen wird.

Geladen wird überwiegend an eigenen Ladepunkten zwischen Bietigheim und Mannheim. Öffentliche Ladeinfrastruktur wird nur bei längeren Strecken genutzt. Parallel entsteht ein Netzwerk, in dem sich Logistikunternehmen gegenseitig Ladepunkte zur Verfügung stellen.

Natürlich ist der Einstieg teuer. Ein Diesel-Lkw kostet rund 110.000 Euro, ein E-Lkw mit großer Reichweite etwa 260.000 Euro. Das erfordert Investitionen, Planung und Wissen über den Strommarkt. Für 2026 ist eine neue Logistikhalle mit Photovoltaikanlage und Batteriespeicher geplant.

Kommentar von Werner Hoffmann

Gerade bei Lkw zeigt sich, wie gut Elektromobilität zur Realität passt. Lkw-Fahrer:innen dürfen maximal 4,5 Stunden am Stück fahren, danach ist eine 45-minütige Pause vorgeschrieben. Pro Tag sind in der Regel 9 Stunden Lenkzeit erlaubt. Bei realistischen 70–80 km/h ergeben sich 630 bis 720 Kilometer pro Tag. Genau in diesen Pausenfenstern lässt sich Laden sinnvoll integrieren.

Wichtig ist dabei: Manipulationen der Fahrzeiten sind heute praktisch ausgeschlossen. Digitale Fahrtenschreiber, Mautsysteme und automatische Erfassung an Mautstellen machen Abweichungen transparent und nachvollziehbar.

Ein Blick nach China zeigt, was möglich ist. Dort ist der Dieselverbrauch 2024 um 11,3 Millionen Tonnen gesunken. Das entspricht rund 85 Millionen Barrel Diesel pro Jahr und einer CO₂-Einsparung von etwa 35,7 Millionen Tonnen jährlich. Elektrische Nutzfahrzeuge spielen dabei eine zentrale Rolle.

Das eigentliche Problem sitzt also nicht am Lenkrad. Die Technik funktioniert, Fahrer:innen wollen sie – und wirtschaftlich lohnt sie sich.

#ELkw #Verkehrswende #LogistikDerZukunft #Elektromobilität #Klimaschutz